Welche Vorrausetzungen musste man haben um Ritter zu werden?

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Hi, Ritter war man von Geburt (Reiter, Equites). Zuerst waren es Adlige mit Grundbesitz, dazu kamen die Beamten. Später wurde man, sofern Besitz vorhanden war, zum Ritter geschlagen. Rittertum war dann erblich. Nähers siehe Wiki. Gruß Osmond http://de.wikipedia.org/wiki/Ritter Zitat: Ritter (mittelhochdeutsch: Reiter, lat. eques, franz. chevalier, engl. knight, ital. cavaliere, span. caballero, poln. rycerz, slaw. vitez, vityaz, ungar. vitéz) ist die Bezeichnung für die wehrhaften, schwer gerüsteten, berittenen Krieger des europäischen Mittelalters.

Ab dem 11. Jahrhundert etablierten sich neben adligen Grundherren auch unfreie Hofbeamte (Ministerialen) als Ritter. Sie gingen im 13. und 14. Jahrhundert im niederen Adel auf und wurden zum Kern des Ritterstandes. Im Hochmittelalter schufen sich daneben auch die Ministerialengeschlechter selber oder sogar Klöster eigene Gefolgschaften, die sich als Ritter bezeichneten. Die meisten dieser Untervasallen (sog. niedere Ministerialen) konnten sich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf die Dauer im Adelstand etablieren. Zahlreiche Burgställe im Umkreis von Burgen oder Ruinen zeugen bis heute von ihrer Existenz.

Im späteren Mittelalter war die „Ritterbürtigkeit“, also die Abstammung von adligen, ritterlichen Vorfahren meist Voraussetzung für die Aufnahme in den Ritterstand. In einem feierlichen Akt, ursprünglich der Schwertleite, später dem Ritterschlag, wurde man vom Herrscher oder einem anderen Adligen zum Ritter erhoben, vorausgesetzt man brachte die erforderlichen Merkmale und Qualitäten mit. Ab dem 13. Jahrhundert bildeten Ritter einen erblichen Stand.

Ein Ritter war ein berittener vollbewaffneter (gepanzerter) Krieger. Aus der Trennung von Bauern (rustici) und Kriegern (milites) in der ausgehenden Karolingerzeit entstand ein „Berufsstand“. Ritter wurde dabei jemand nicht durch Geburt, sondern durch einen formellen Akt, der gewöhnlich, aber nicht zwingend mit der Volljährigkeit vorgenommen wurde.

Mit einer Zeremonie konnte jemand durch Schwertleite oder Ritterschlag zum Ritter werden.

Die Erhebung zum Ritter erfolgte durch die Umgürtung mit dem Schwert (Schwertleite). In Deutschland wurde sie seit der Mitte des 14. Jahrhunderts – nach französischem Vorbild im Lauf des 13. Jahrhunderts – durch den einfacheren Ritterschlag abgelöst. Im Spätmittelalter bildeten sich manche Traditionen über Orte und Gelegenheiten heraus, die Ritterwürde zu erwerben: vor oder nach einer Schlacht, auf der Engelsbrücke in Rom während der Kaiserkrönung (nach dem Vorbild Heinrichs VII. 1312), am Heiligen Grab in Jerusalem (seit 1355) oder während der Preußenfahrt gegen die „heidnischen“ Litauer (wohl seit dem 14. Jahrhundert)

Schon in Bestimmungen des Kaisers Friedrich I. Barbarossa 1186 waren Einschränkungen enthalten, die Ritterwürde zu erhalten (Söhne von Geistlichen und Bauern waren ausgeschlossen). Im 13. Jahrhundert setzte sich in ganz Europa die Vorstellung durch, nur wer von ritterlichen Ahnen abstamme, könne Ritter werden. Aus einem „Berufsstand“ wurde so ein „Geburtsstand“. Im späteren Mittelalter blieben die meisten ritterbürtigen niederen Adligen aus Kostengründen Knappen (armigeri) oder Edelknechte (servi nobiles), deren Rüstung silberne Sporen aufwies, im Unterschied zu den goldenen Sporen der Ritter.

Eine übliche Voraussetzung war eine Erziehung und Ausbildung zum Ritter.

mit dem 6. oder 7. Lebensjahr: unter Obhut von Männernn (eines Onkels, älteren Bruders, manchmal eines Erziehers, seltener des Vaters oder als Page auf einer anderen Burg(Abhärtung und Einführung in Kampftechniken: Reiten, Schwimmen, Bogenschießen, Faustkampf, Ringen, Aufstellen von Vogelfallen; Grundlagen für höfische Umgangsformen, Sprachen lernen, Schreib- und Lesekenntnisse)

ab dem 12. – 14./15. Lebensjahr: Knappe (begleitet erfahrenen Rittre, der sich um seine Ausbildung kümmert: militärische Ausbildung mit Kampf zu Pferd im Verbund mit anderen und Anrennen mit der Lanze, Reiten, Schwimmen, Umgang mit Bogen und Armbrust, Ringen, Springen, Klettern, Jagd)

Neben Körperbeherrschung, Mut, Tapferkeit, Kenntnissen in den Waffen und in der Jagd kamen im hohen Mittelalter weitere Ansprüche (als Ideal) hinzu: gute Tischsitten, Kenntnisse in den Fremdsprachen, Lesen und Schreiben, Gesellschafts- und Brettspielen, Musik und Tanz. Ritter sollten vornehm gehen („schreiten“), sich in artiger „höfischer“ Konservation mit Damen üben, die höfischen Damen verehren – nicht begehren – und züchtig, bescheiden, selbstbeherrscht und gesittet sein. Ritterliche Tugenden sollten vermittelt werden. Die Kirche stellte die Forderung auf, zur Verteidigung des Glaubens, der Kirche, der Schwachen als „Soldat Christi“ zu kämpfen (mit Tugenden wie Erbarmen, Milde, Güte, Demut und maßvollem Handeln).

Die Ausbildung eines Knappen (lateinisch: puer [Knabe], armiger [Waffenträger], scutifer [Schildträger; französisch: écuyer, englisch: squire]) dauerte im idealen Fall 6 – 7 Jahre.

Im frühen Mittelalter wurde ein Knappe ohne große Feierlichkeiten und ohne einen Bezug zur Religion wehrhaft geancht und war damit in den Kreis der Ritter aufgenommen. Spätestens im 12. Jahrhundert trat die Schwertleite auf (das Wort ist seit etwa 1160 belegt). Im Lauf des 12. und 13. Jahrhunderts entwickelte sich daraus ein Zeremoniell. Zum Teil wurde es von einem rituellen Bad am Vortag (sich symbolisch von den Sünden rein waschen) und einer Nachtwache eingeleitet. Bei der Schwertleite geschah die feierliche Einkleidung des Ritters, Anlegen der Sporen, Überreichung des Schwertes (Übergabe eines geweihten Schwertes durch eine hohe Persönlichkeit an den Knappen, das dieser mit dem dazugehörigen Gürtel anlegte)

Ein Adliger, selten ein Geistlicher, schlug beim Ritterschlag mit der flachen Hand auf den Hals bzw. den Nacken des Knappen (eine Geste, die an den Wangenschlag während der Firmung erinnern sollte). Der Halsschlag wurde später durch die (mehrfache) Berührung mit der flachen Schwertklinge abgelöst.

Werner Rösener, Schwertleite. In Lexikon des Mittelalters. Band 7: Planudes bis Stadt (Rus’), München. Zürich : Artemis, 1995, Spalte 1646 – 1647:

Die Erhebung zum Ritter erfolgte im frühen Hochmittelalter zunächst durch die Schwertleite (mittelhochdeutsch swertleite, „Schwertführung"), etwa seit dem 13. Jahrhundert auch durch den Ritterschlag. Jugendliche Knappen wurden häufig zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr zum Ritter erhoben, doch war der formelle Akt lange Zeit keineswegs obligatorisch.

Als festliche Zeremonie der Umgürtung mit dem Schwert - ein Zeichen wehrhafter Volljährigkeit – besaß sie innerhalb des Adels bereits eine lange Tradition, bevor sie in Frankreich vor 1100 auch mit den neuen Formen des Rittertums verbunden wurde.

Die Rittererhebung konnte durch bestimmte Rituale (Bad, Gebet, Fasten) am Vorabend der Schwertleite feierlich gestaltet werden. Gerne ließ man die Schwertleite durch einen mächtigen Fürsten vollziehen, wobei kirchliche Amtsträger anwesend waren. Diese erteilten einen Schwertsegen und wiesen den neuen Ritter auf seine Aufgaben hin, insbesondere auf den Schutz der Kirche und der schutzbedürftigen Personen.

Peter Johann Schuler/Rüdiger Krohn, Ritterweihe. In: Sachwörterbuch der Mediävistik. Herausgegeben von Peter Dinzelbauer. Stuttgart : Kröner, 1992 (Kröners Taschenausgabe ; Band 477), S. 707:

Der Erhebung zum Ritter ging die Knappenzeit (etwas ab dem 14. Lebensjahr) voraus, in der der Junge im Kriegshandwerk und den höfischen Sitten unterrichtet wurde. Ritter wurde man durch die Schwertleite, ab Ende des 12. Jahrhunderts durch den Ritterschlag (ab 21. Lebensjahr) bzw. Verleihung des Rittergürtels. Die Schwertleite (kirchliche Segnung des Schwertes, consecratio ensis) verpflichtet den neuen Ritter zum Schutz der Kirche, der Witwen und Waisen. Dieses Eindringen kirchlicher Vorstellungen in die ursprünglich weltliche Einrichtung der Wehrhaftmachung steht mit den großen Reformbewegungen des 11. Jahrhunderts in Verbindung. Seit dem 12. Jahrhundert wurde immer mehr die ritterbürtige Abkunft eine Voraussetzung der Ritterweihe. Der Ritterschlag konnte aber auch am Rande des Schlachtfeldes wegen hervorragnder Tapferkeit erfolgen.

Außerdem herangezogen:

Josef Fleckenstein, Rittertum und ritterliche Welt. Unter Mitwirkung von Thomas Zotz. Berlin : Siedler, 2002, S. 190 – 201

Andreas Schlunk/Robert Giersch, Die Ritter : Geschichte - Kultur - Alltagsleben ; [Begleitbuch zur Ausstellung „Die Ritter" im Historischen Museum der Pfalz Speyer, 30. März 2003 - 16. Oktober 2003] . Lizenzausgabe. Stuttgart : Theiss, 2003, S. 18 – 23

Werner Hechberger, Adel, Ministerialität und Rittertum im Mittelalter, Müchen : Oldenbourg, 2004 (Enzyklopädie deutscher Geschichte ; Band 72), S. 34 – 37 und S. 105 - 106

Manfred Reitz, Das Leben auf der Burg : Alltag, Fehden und Turniere. Ostfildern : Thorbecke, 2004, S. 64 – 65 und 100 - 101

Du mußt eine Verpflichtung eingehen, die mit den damaligen Ehrenbegriffen zu tun hat, die aber jeder ordentliche Christ eh' als Maßstab gilt dazu noch etwas Ritterliches halt.

Du mußt einer christlichen Kirche (per Taufe) angehören.

Du bekommst (wenig) Erläuterungsmaterial, dh. mußt Dir Fachbücher zum Thema besorgen (Bibliotheken) weil Du Aufsätze über das Rittertrum schreiben mußt.

Du zahlst Gelder als "Jahresopfer" in eine Stiftung ein, die an Bedürftige verteilt werden. Wer Bedürftig ist, darüber kann man bekanntlich STREITEN. Ich hielt und halte eine bestimmte Hysterie, die in Deutschland diesbezüglich herrscht und unsere "Internationalität" beweisen soll, für total UNANGEMESSEN und habe das auch schriftlich kundgetan.

Du mußt Zeit mitbringen, da eine gewisse Anzahl von Jahresopfern gezahlt und eine Anzahl Hausarbeiten zum Rittertum abgegeben werden mußte, bevor man Dich eventuell für würdig hält.

P.S.: PUNKT !

 - (Geschichte, Mittelalter, Ritter)