Welche Unterlagen braucht man für die Meldebehörde?


05.04.2022, 13:13

zur Info: ich habe jetzt bei meinem alten Standesamt/Meldebehöre (einer Großstadt!) nachgefragt! Es ist deutschlandweit einheitlich, bei Ummeldung liegt keine gesetzliche Grundlage vor, irgendein anderes Dokument außer einem amtlichen Ausweis vorzulegen! Die hören sowas auch das erste Mal! Also werde ich nichts mehr nachreichen und warten. Mein Ausweis gilt noch bis 2028 vorher mache ich nichts! Adresse ist ja geändert! Scheint mir nur Willkür oder irgendeine eigene Suppe von der Meldebehörde hier (am Kaff) zu sein!

2 Antworten

Soweit ich weiß eigentlich nicht, ich brauchte auch nur meinen Personalausweises und halt so einen Zettel vom Vermieter ausgefüllt, also eigentlich ist es nicht nötig. Ich würde nur im Notfall wenn die wirklich unbedingt drauf besteht und nervt, eine Kopie abgeben, schaden tuts ja auch nicht


BlueIris 
Fragesteller
 04.04.2022, 23:36

ja, aber ich sehe keinen Sinn darin, bei einer Wohnungsummeldung ein Scheidungsurteil vorzulegen! Überall steht dass ein Ausweis genügt, aber hier bestehen sie auf alle Unterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) weil es angeblich das Gesetz so verlangt! Ich frag mich nur, wieso man dann nirgends was darüber findet

0
Apetronaut  04.04.2022, 23:46
@BlueIris

Ja also das weiß auch nicht, es ist eigentlich wirklich Schwachsinn, ich würde das nächste mal einfach die dreist dazu auffordern das sie es doch beweisen und sagen/zeigen wo es gesetzlich fest geschrieben sein soll

1
BlueIris 
Fragesteller
 04.04.2022, 23:58
@Apetronaut

ja ich warte jetzt mal ab was passiert. Meinen Ausweis hab ich ja mit der neuen Adresse. Dann müssten die mir ja ne Mahnung schicken ....

1

Ich hab mich bisher fünf Mal umgemeldet; ein Mal wollten sie die Geburtsurkunde gleich. Ein Mal erst bei der Verlängerung vom Personalausweis.


BlueIris 
Fragesteller
 04.04.2022, 23:34

naja Geburtsurkunde lass ich mir ja noch eingehen, obwohl eigentlich der Ausweis auch reichen müsste. Aber Heiratsurkunde und Scheidungsurteil.... ich möchte gerne wissen in welchem Gesetz das steht oder wer mir das sicher sagen kann

0
Meandor  04.04.2022, 23:42
@BlueIris

Das Gesetz dürfte § 10 Personenstandsgesetz sein.

Du hast alle Nachweise zu erbringen, die nötig sind um Deinen Personenstand festzustellen.

Nehmen wir an, Du hast einen falschen Ausweis. Wenn man Dich also nur auf Grund des Ausweises in das Standesregister einträgt, dann bekommst Du das nächste Mal mit den falschen Daten einen richtigen Ausweis. Du hast Dich ins System geschmuggelt.

Daher "beweist" der Ausweis gar nichts, wenn es darum geht die Grundlagen für den Ausweis zu erfassen. Die Grundlagen werden "bewiesen" durch die Urkunden, die Eintragungen ins Standesregister verursachen.

Die erste Eintragung ist die Geburt.

Durch die Heirat ändert sich der Familienstand und evtl. der Familienname.

Durch das Scheidungsurteil ändert sich erneut der Familienstand und evtl. der Familienname.

Das dezentrale Führen der Personenstandsregister dient unter anderem dem Schutz der Daten. Vor gut zehn Jahren wollte man die mal vernetzen; es fand sich jedoch keine Mehrheit dafür.

2
BlueIris 
Fragesteller
 05.04.2022, 00:02
@Meandor

das klingt zwar irgendwie logisch, nur steht es bei keinem Einwohneramt dabei, als benötigte Unterlagen immer NUR der Ausweis - ich beantrage ja keinen neuen Ausweis, sondern nur die Adressänderung - und warum handhabt das keine andere Behörde so (noch nie verlangt bei 3 Umzügen! Und jemand schreibt ja hier auch, schon 5 x umgezogen und nur 1 x Geburtsurkunde verlangt, und die nur wegen neuem Ausweis)

0
Meandor  05.04.2022, 10:35
@BlueIris

Es sind zwei Verfahren, die eigentlich getrennt sind, aber doch zusammenhängen.

Das eine ist das Melderecht. Um Deinen Wohnsitz anzumelden, reicht ein amtliches Ausweisdokument.

Die Gemeinde bei der Du dann gemeldet bist, die stellt aber zukünftig Deinen neuen Ausweis oder Pass aus. Spätestens dann müssten sie die "Standes"-Nachweis anfordern. Da die Ausweis meistens "schnell" gebraucht werden, schadet es nicht, wenn die Standesdaten dann schon vorliegen.

Jede Gemeinde ist da aber letztlich frei, wie sie es handhabt.

Dein Perso wurde ja jetzt auch ohne die Nachweise geändert und die Anmeldung wurde erfasst.

Wenn Du die Standes-Nachweise jetzt nicht bringst, dann musst Du sie vermutlich bei der Verlängerung des Ausweises bringen.

1
BlueIris 
Fragesteller
 05.04.2022, 10:49
@Meandor

aber Scheidungsurteil? Was hat das mit meinem Ausweis zu tun? Geburtsurkunde sehe ich ja noch ein, aber alles andere ergibt irgendwie keinen Sinn (außer ich würde wieder heiraten)

0
Meandor  05.04.2022, 11:28
@BlueIris

Eine Hochzeit gibt Dir den Stand eines Verheirateten. Dieser Stand bleibt so lange bis eine rechtsgültige Scheidung ergangen ist.

Zudem sind diese zwei Punkte auf für das Namensrecht maßgeblich.

Bei der Geburt bestimmen die Eltern einen Familiennamen für das Kind.

Bei der Eheschließung bestimmen die Ehegatten ob sie einen Familiennamen annehmen.

Mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil kann erneut eine Änderung des Familiennamens erfolgen.

0
BlueIris 
Fragesteller
 05.04.2022, 13:15
@Meandor

hat aber jetzt alles nichts mit einer Adressenänderung und meinem Ausweis zu tun

0