Welche Rolle spielte die Kirche für die weltliche Herrschaft und inwiefern änderte sich dies durch den Konflikt zwischen Kaiser und Papst?
3 Antworten
Man einigte sich auf moralische Instanz (Kirche) weltliche Instanz Kaiser.
Nehme an Du meint den "Gang nach Canossa", Heinrich IV.
Ein Intrigenspiel.
Heinrich wollte die Fürsten unter seine Knute bringen, der Papst wollte das Recht behalten die Kaiserkrone zu verleihen.
Später wurde daraus "...von Gottes Gnaden", obwohl der Zausel damit rein gar nichts am Hut hatte.
Es ging um ganz profane irdische Pfründe.
Gregor, der Papst verhing die Acht (Kirchenbann) über Heinrich, was letzterem den Boden unter den Füßen geraubt hätte.
Was Heinrich denn doch zur Pilgerfahrt nach eben Canossa bewegte und der Kirche die Meinungshoheit (Dogma) über den Glauben bewahrte.
Heute würde man sagen: "wenn eine Hand die andere wäscht, bleiben gewöhnlich beide dreckig", Kompromiss genannt.
Die "Weltkirche" (Offb.12.9) hat tatsächlich ihre "Hande" in der Politik (Offb.13,1-6), hauptsächlich aber in Europa.
Gegen Ende dieser Zeit wird diese "Glaubensgruppe" das bald kommende "heilige Römische Reich" in die Endschlacht führen (Offb.17,3-14).
Unter den Ottonen und fortan auch unter den salischen Königen entwickelte sich die römische Kirche auch zu einem tragenden Element der weltlichen Herrschaft.
Die kaiserliche Hoheit über die Bistümer des Reiches fand ihren Ausdruck in der (faktischen) Besetzung insbesondere der Bischofsämter und der Äbte von zentralen Klöstern im Reich. Dabei wirken die Bischöfe aber nicht nur als Leiter ihrer Bistümer. Durchgängig werden sie durch die ottonisch-salischen Herrscher auch mit weltlichen Herrschaftsrechten ausgestattet und schulden dem Herrscher im Gegenzug das servitium regis. Die so entstehende und hier nur in Umrissen skizzierbare Verflechtung von Herrschertum und Kirchenverfassung wird in der Literatur als „ottonisch-salische Reichskirche“ (oder bisweilen sogar als „Reichskirchensystem“) bezeichnet. Ihre Wurzeln lassen sich in die fränkische Zeit zurückverfolgen.
rwi.uzh.ch/elt-lst-thier/rgt/pars2/de/html/epochenpraegendes_311.html
Mit dieser reichsweiten weltlichen Macht konnte der Papst schließlich durchsetzen, dass er über dem Kaiser stand.
Ergänzung: ... im Wormser Konkordat 1122 das Recht auf Besetzung der Bistümer und Abteien in Italien und Burgund zugesprochen bekam. In Deutschland durfte der König bei den Kirchenwahlen anwesend sein.
Schließlich hat der deutsche König Otto IV. 1209 dem Papst die volle Freiheit der kirchlichen Wahlen zugesichert. Seitdem hat der deutsche König jeden Einfluss auf die Besetzung der deutschen Reichskirchen verloren (einer der wichtigen Gründe für die Machtlosigkeit des deutschen Kaisers im Spätmittelalter!).
Der Stauferkaiser Friedrich II. hat dieses verhängnisvolle Zugeständnis später bestätigt.