Welche Rolle spielte die Kirche für die weltliche Herrschaft und inwiefern änderte sich dies durch den Konflikt zwischen Kaiser und Papst?

3 Antworten

Man einigte sich auf moralische Instanz (Kirche) weltliche Instanz Kaiser.

Nehme an Du meint den "Gang nach Canossa", Heinrich IV.
Ein Intrigenspiel.

Heinrich wollte die Fürsten unter seine Knute bringen, der Papst wollte das Recht behalten die Kaiserkrone zu verleihen.
Später wurde daraus "...von Gottes Gnaden", obwohl der Zausel damit rein gar nichts am Hut hatte.
Es ging um ganz profane irdische Pfründe.

Gregor, der Papst verhing die Acht (Kirchenbann) über Heinrich, was letzterem den Boden unter den Füßen geraubt hätte.
Was Heinrich denn doch zur Pilgerfahrt nach eben Canossa bewegte und der Kirche die Meinungshoheit (Dogma) über den Glauben bewahrte.

Heute würde man sagen: "wenn eine Hand die andere wäscht, bleiben gewöhnlich beide dreckig", Kompromiss genannt.

Die "Weltkirche" (Offb.12.9) hat tatsächlich ihre "Hande" in der Politik (Offb.13,1-6), hauptsächlich aber in Europa.

Gegen Ende dieser Zeit wird diese "Glaubensgruppe" das bald kommende "heilige Römische Reich" in die Endschlacht führen (Offb.17,3-14).

Unter den Ot­to­nen und fort­an auch unter den sa­li­schen Kö­ni­gen entwickelte sich die römische Kir­che auch zu einem tragenden Element der weltlichen Herrschaft.

Die kai­ser­li­che Ho­heit über die Bis­tü­mer des Rei­ches fand ih­ren Aus­druck in der (fak­ti­schen) Be­set­zung ins­be­son­de­re der Bi­schofs­äm­ter und der Äb­te von zen­tra­len Klös­tern im Reich. Da­bei wir­ken die Bi­schö­fe aber nicht nur als Lei­ter ih­rer Bis­tü­mer. Durch­gän­gig wer­den sie durch die ot­to­nisch-sa­li­schen Herr­scher auch mit welt­li­chen Herr­schafts­rech­ten aus­ge­stat­tet und schul­den dem Herr­scher im Ge­gen­zug das ser­vi­ti­um re­gis. Die so ent­ste­hen­de und hier nur in Um­ris­sen skiz­zier­ba­re Ver­flech­tung von Herr­scher­tum und Kir­chen­ver­fas­sung wird in der Li­te­ra­tur als „ot­to­nisch-sa­li­sche Reichs­kir­che“ (oder bis­wei­len so­gar als „Reichs­kir­chen­sys­tem“) be­zeich­net. Ih­re Wur­zeln las­sen sich in die frän­ki­sche Zeit zu­rück­ver­fol­gen.

rwi.uzh.ch/elt-lst-thier/rgt/pars2/de/html/epochenpraegendes_311.html

Mit dieser reichsweiten weltlichen Macht konnte der Papst schließlich durchsetzen, dass er über dem Kaiser stand.

Haldor  11.12.2017, 21:47

Ergänzung: ... im Wormser Konkordat 1122 das Recht auf Besetzung der Bistümer und Abteien in Italien und Burgund zugesprochen bekam. In Deutschland durfte der König bei den Kirchenwahlen anwesend sein.

Schließlich hat der deutsche König Otto IV. 1209 dem Papst die volle Freiheit der kirchlichen Wahlen zugesichert. Seitdem hat der deutsche König jeden Einfluss auf die Besetzung der deutschen Reichskirchen verloren (einer der wichtigen Gründe für die Machtlosigkeit des deutschen Kaisers im Spätmittelalter!).

Der Stauferkaiser Friedrich II. hat dieses verhängnisvolle Zugeständnis später bestätigt.

0