Welche Motorräder darf ich mit diesem Führschein Fahren?

4 Antworten

Motorrad nur wen keine Einschränkung hinter A2 und oder A stehen würde in Feld 12 .

A1 ist keine Motorradklasse das sind nur Leichtkrafträder .

A1_ Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen.

Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen. 

Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken. 

Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen).

Unterschlüsselungen bestehen aus einer Hauptschlüsselzahl (erster Teil) und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben (zweiter Teil).

Erster und zweiter Teil sind durch einen Punkt getrennt.

Der zweite Teil kann bei bestimmten Verschlüsselungen weitere Ziffern/Buchstaben enthalten.

Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland.

Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig erfassen. 

Für die Hauptschlüsselzahlen 05, 44, 50, 51, 70, 71 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch.

79.02 nur drei- und vierrädrige Fahrzeuge der Klasse AM

79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04 nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg

79.05 Krafträder mit einem Leistungsgewicht über 0,1 kW/kg

http://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrlehrer/gesetzgebung-recht/schluesselzahlenbranlage-9-fev.html

Hallo,

außer Kleinkrafträdern (Roller, Moped, Mokick) darfst du KEINE Motorräder fahren.

Bis 2013 durfte man Trikes mit der Klasse B (PKW) fahren. Danach - was aber auch schon wieder geändert wurde - nur noch mit dem Motorrad-Führerschein.

Für diejenigen, die die Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben haben, besteht allerdings Bestandschutz.

Daher wird die Klasse A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 eingetragen.

Dies berechtigt NICHT zum Fahren einen Kraftrad /Motorrads.

Viele Grüße

Michael

Gar keine .. nur Trikes und Trikes mit Anhänger .. das ist der alte Besitzstand, weil man heute mit dem B keine Trikes mehr fahren darf.

Aber hey, du darfst bis 50ccm fahren.. sprich "Roller".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Trikes. Genauer gesagt:

  • 79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge
  • 79.04 nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
Erikaner1992 
Fragesteller
 21.06.2018, 15:53

Keine Motorräder ?

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clemensw  21.06.2018, 16:07
@Erikaner1992

Nur Kleinkrafträder (50cm³, 45 km/h) und Trikes. Keine Motorräder.

Hintergrund: Trikes wurden mit der letzten Änderung der FEV am 19.03.2013 von Klasse B zu Klasse A umgestuft. Besitzer einer älterenFahrerlaubnis behalten daher die Berechtigung der Klassen A1 und A für dreirädrige Fahrzeuge.

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