Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Schulverweis?
Wurde vor ca. 8 Monaten von meiner Schule dauerhaft verwiesen.
Habe anschließend einen Widerspruch verfasst, der jedoch abgelehnt wurde.
(Grund: Es besteht eine schulische Gefährdung, nachdem ich ein außerschulisches Ereignis hatte mit mehreren Mitschülern.)
Dies wäre angeblich gerechtfertigt, da die Eltern von einem Schüler ihn nicht in die Schule ließen, er hätte angeblich Angst gehabt.
(Waren die Eltern die das alles der Schule gemeldet haben.)
Als er wieder Kontakt aufnehmen konnte über ein anderes Handy, sodass seine Eltern es nicht sehen schrieb er mir, dass er nie Angst gehabt hätte und seine Eltern das nur so gesagt haben. (Er war lange mein bester Freund.)
Seitdem ich auf der anderen Schule bin geht‘s mir psychisch nicht gut, nehme starke Medikamente, hatte einen Suizidversuch und hab Schulangst.
Welche Möglichkeiten gibt es noch auf die alte Schule zurückzukommen?
Und wie stehen die Chancen?
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
4 Antworten
Wenn der Widerspruch abgelehnt wurde wird es kaum eine Möglichkeit geben und letztendlich wird sowas sowieso nicht grundlos durchgeführt.
Selbst wenn ihr euch privat prügelt wärst du nicht automatisch von der Schule geflogen und deshalb frage ich mich ob es wirklich nur "ein Ereignis" war.
Es war keine Prügerlei es war ein gemeinsamer Drogenkonsum wir beide haben es gekauft, niemand hat es verteilt, finde es halt sehr unfair, dass ich der einzige war der eine Strafe bekommen hat, zudem hab ich auch noch 2 Strafen bekommen 6 Tage Verweis und dann noch der dauerhafte Verweis. Finde die Schule sollte sich nicht in solche angelegenheiten einmischen, lieber die Polizei verständigen.
Gegen den Widerspruch hättest du innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Klage erben müssen. Nun ist die Entscheidung unanfechtbar.
Da im Vorfeld schon so einiges passiert sein muß, damit es zu einem Schulverweis erst gekommen ist.
Die Schulleiterin hasst mich, bin nur einmal davor auffällig geworden.
bist auf einer neuen Schule , schulpflicht von dir wird erfüllt . das reicht . Welchen Grund sollte es geben , in die alte Schule zurückzukehren ?
Schulpflicht kann nicht wirklich erfüllt werden habe mehr als die Hälfte Fehltage seit dem neuen Schuljahr.