Welche Gewerbe Arten also z.B. Döner Bude usw werden besonders geprüft und bei welchen darf man gar keine vorstrafen haben damit man sie eröffnen kann?
Vielen Dank im vorraus
LG Julian
3 Antworten
Neben Gaststätten gibt noch einige andere Gewerbe, für die man eine besondere Erlaubnis braucht (z.B. Reisegewerbe, Makler, Bewacher, Spielhallen etc.). Da wird im Zuge der Erlaubniserteilung auch die Zuverlässigkeit geprüft (Führungszeugnis). Wenn da etwas drin steht, dass die beabsichtigte Tätigkeit berührt, wird die Erlaubnis versagt. So gehen BTM-Delikte oder Sachen mit Kindern bei Gaststätten überhaupt nicht. Auch Diebstähle, schwere Körperverletzung und Betrug gehen bei einem Bewacher gar nicht.
Außerdem nennt § 38 GewO noch einige besonders überwachungsbedürftige Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit nach der Anmeldung geprüft wird.
Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ist es völlig egal, ob man vorbestraft ist. Man ist ja dann selbstständig und hat keinen Arbeitgeber, der ein polizeiliches Führungszeugnis fordern könnte
Nein, auf keinen Fall, wenn vorbestrafte KEINEN Gewerbeschein bekommen würden, hätten wir in Deutschland keine Dönerbude..keine Versicherungsagentur...keine Bistro´s...keine Volksfest (Schausteller)...usw usw usw
Also Grundsätzlich bekommt man auch als Vorbestrafter eine Gewerbeanmeldung.
Also gewerbeanmeldungen auch für spedition usw.?
Man darf ein Sicherheitsdienst nicht mit Vorstrafen eröffnen.
Natürlich, eine Spedition ist ja kein erlaubnispflichtiges Gewerbe wie z.B. ein Sicherheitsdienst
Muss man das nicht vorlegen bei der Gewerbe Anmeldung