Welche Dienstränge gibt es beim Rettungsdienst?

3 Antworten

Naja, Dienstgrade gibt es im Rettungsdienst nicht. Es gibt unterschiedliche rettungsdienstliche Qualifikationen mit jeweils anderer Ausbildung, anderen Aufgaben und anderen notfallmedizinischen Kompetenzen.

Nichtärztliches Rettungsfachpersonal:

1.) Notfallsanitäter/in (NotSan oder NFS): 2014 eingeführte, dreijährige Berufsausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV) mit staatlicher Prüfung am Ende. Notfallsanitäter/innen werden gemäß ihrer in §4 NotSanG definierten Ausbildungsziele in der Notfallrettung als verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen eingesetzt. Sie führen bei Vorliegen gewisser rechtlicher Voraussetzungen (§2a NotSanG oder anhand standardisierter Arbeitsanweisungen der ärztlichen Leiter Rettungsdienst) auch heilkundliche/ invasive medizinische Maßnahmen wie die Verabreichung von Notfallmedikamenten eigenverantwortlich durch. Desweiteren, kommen sie auf notarztbesetzten Rettungsmitteln, insbesondere auf Notarzteinsatzfahrzeugen als Assistent des Notarztes und zugleich als Fahrer zum Einsatz.

2.) Rettungsassistent/in (RettAss oder RA): wurden zwischen 1989 und 2015 anhand des Rettungsassistenrengesetzes (RettAssG) und der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten" (RettAssAPrV) ausgebildet, der Neubeginn ist seit dem 01.01.2015 nicht mehr möglich!. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten war zweijährig und bestand aus einem Jahr Fachlehrgang mit staatlicher Prüfung und einem Jahr praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache, die mit einem sogenannten Abschlussgespräch, einer Art mündlichen Prüfung, endete. Der Rettungsassistent wurde und wird aktuell übergangsweise noch in der Notfallrettung als verantwortlicher Transportführer auf Rettungswagen und auf Notarzteinsatzfahrzeugen als Assistent und Fahrer des Notarztes eingesetzt. Wie lange und welche Aufgaben Rettungsassistenten noch wahrnehmen dürfen, regeln die Bundesländer in ihren Landes- Rettungsdienstgesetzen (RDG).

3.) Rettungssanitäter/in (RettSan oder RS): Rettungssanitäter absolvieren aktuell eine mindestens 520 Stunden umfassende Ausbildung, die aus mindestens 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit Prüfung zum Rettungshelfer, 160 Stunden Krankenhauspraktikum (i.d.R. 80 Stunden Anästhesie/OP und 80 Stunden Notfallaufnahme oder Intensivstation), 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und mindestens 40 Stunden Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung besteht. Laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, soll die Ausbildung zum Rettungssanitäter künftig in einem neuen Bundesgesetz geregelt werden. Genaueres kann man hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt schlichtweg noch nicht sagen, da es noch keine Gesetzesentwürfe gibt. Rettungssanitäter werden in der Notfallrettung als zweite Personen, d.h. als Assistent des Notfallsanitäters (oder noch Rettungsassistenten) und zugleich Fahrer des Rettungswagens eingesetzt. Im qualifizierten Krankentransport betreuen sie eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten, die keine Notfallpatienten sind aber einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung eines Krankentransportwagens bedürfen. In wenigen Bundesländern, berechtigt die Qualifikation auch noch dazu, als Assistent und Fahrer des Notarztes auf Notarzteinsatzfahrzeugen eingesetzt zu werden, teilweise muss dafür allerdings eine mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Rettungswagen nachgewiesen werden.

4.) Rettungs(dienst)helfer/in (RettHelf, RDH, RH): absolvieren eine landesrechtlich geregelte Ausbildung, die in den meisten Bundesländern insgesamt 320 Stunden bestehend aus 160 Stunden Lehrgang mit schriftlicher und praktischer Rettungshelfer Prüfung und 160 Stunden Praktikum umfasst. In vier Bundesländern gibt es "Sonderformen", dort dauert die Ausbildung insgesamt nur zwischen 160 und 240 Stunden. Rettungshelfer, werden heutzutage ausschließlich noch als zweite Personen und Fahrer des Krankentransportwagens im qualifizierten Krankentransport eingesetzt, nicht mehr in der Notfallrettung.

Ärztliches Rettungsdienstpersonal:

Notärztin/ Notarzt (NA): erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit Approbation als Ärztin bzw. als Arzt. Für den Einsatz im Notarztdienst, bedarf es der ärztlichen Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin", die nach der Muster- Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Krankenhaus, davon mindestens sechs Monate in der Anästhesie, Notfallaufnahme oder Intensivstation, einen 80 Stunden Lehrgang in allgemeiner und spezieller Notfallversorgung und mindestens 50 Notarzteinsätze unter der Aufsicht und Anleitung eines erfahrenen Notarztes umfasst, quasi als "Notarzt im Praktikum". Abschließende Regelungen, werden jedoch durch die jeweils zuständigen Landesärztekammern (LÄK) erlassen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Dienstgrade gibt es im beruflichen Rettungsdienst ohne Berufsfeuerwehrzugehörigkeit nicht.

Es gibt verschiedene Qualifikationen. Angefangen vom Rettungshelfer bis hin zum Notfallsanitäter und danach noch der Notarzt.

Je nach Landesrettungsgesetz werden die Fahrzeuge mit vordefinierten Qualifikationen besetzt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Humanmedzin

Keine.

Ausser wenn eine Berufsfeuerwehr den Rettungsdienst stellt