Welche Beichten muss ein Priester melden?

10 Antworten

Wenn das Beichtgeheimnis an die Grenzen kommt

Frage: Aber wird der Beichtvater so nicht auch mitschuldig an der Tat?

 In den Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz wird festgelegt, wie man sich in solchen Fällen als Seelsorger zu verhalten hat. 

Bei staatsgefährdenden Straftaten/Terrorakten und sexuellem Kindesmissbrauch durch Priester sollte nach den Richtlinien der deutschen Bischofskonferenz eine Einbindung des strengen Beichtgeheimnis möglich sein.

In den USA wird das durch den Patriot Akt geregelt.

Der USA PATRIOT Act ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz, das am 26. Oktober 2001 vom Kongress im Zuge des Krieges gegen den Terrorismus verabschiedet wurde. Es war eine direkte Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 und die wenig später erfolgten Milzbrand-Anschläge

Woher ich das weiß:Recherche
RobertWeemeyer  02.04.2022, 10:59

In welchem Dokument der Deutschen Bischofskonferenz soll stehen, dass ein Priester in schweren Fällen das Beichtgeheimnis brechen darf? Das glaube ich erst, wenn du mir die genaue Stelle gezeigt hast.

Und was genau soll wo genau im Patriot Act stehen?

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Keine, das Beichtgeheimnis zählt in jedem Fall.

Frage: Gilt dies auch für strafrechtliche Verbrechen?
Sautermeister: Ja, denn der Priester unterliegt dem   strengen Beichtgeheimnis und ist zur Verschwiegenheit in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird, verpflichtet. Der Seelsorger kann aber den Beichtenden dazu einladen, das Gespräch außerhalb des Beichtstuhls fortzusetzen. Dort darf er nur über die Straftat sprechen, wenn der Pönitent ihn explizit darauf anspricht, ansonsten würde dies eine Verletzung des Beichtgeheimnisses bedeuten.
rage: Aber damit schützt man doch die Täter…
Sautermeister: Das   Beichtgeheimnis gilt unbedingt und wird bei Nichteinhaltung mit der Exkommunikation belegt. Für Geistliche besteht auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie von Mord, Totschlag oder einem Missbrauch in der Beichte glaubhaft Kenntnis erhalten. Das ist anders als bei Psychotherapeuten und Berater, die zivil- und strafrechtlich auch der Schweigepflicht unterliegen, aber bei schweren bevorstehenden Straftaten zur Anzeige verpflichtet sind. Diese Praxis steht auch im Hintergrund verschiedener Forderungen, in schweren Ausnahmefällen, wie etwa sexualisierter Gewalt, das Beichtgeheimnis auszusetzen. Darüber hinaus sind Geistliche im deutschen Zivil- und Strafprozess berechtigt, vor Gericht ihr Zeugnis zu verweigern.
https://www.katholisch.de/artikel/19551-wenn-das-beichtgeheimnis-an-die-grenzen-kommt

 

Es gilt grundsätzlich Schweigepflicht, der Priester hat auch vor Gericht ein Aussageverweigerungsrecht. Der Priester hat die Möglichkeit, den Täter um ein privates Gespräch zu bitten und in diesem auf den Täter einzuwirken. Wenn der Täter einwilligt und es dem Priester erlaubt, kann das dazu führen, dass sich der Täter unterstützt durch den Priester zur Selbstanzeige entscheidet. Soll schon vorgekommen sein. Außerdem kann der Priester die Vergebung verweigern, wenn er mangelnden Willen zur Umkehr (sprich Wiederholungsgefahr) erkennt. Da Menschen, die beichten gehen, aber genau das ersehnen, nämlich Vergebung vor Gott, ist da auch ein Hebel, um nochmal ins Gespräch zu kommen.

Ein Pfarrer der mit einer schweren Straftat konfrontiert wird im Beichtstuhl ist wirklich zu bedauern.

Die Logik der Beichte erschließt sich allein aus der religiösen Überzeugung, dass ein Mensch, der versucht Vergebung vor Gott zu erlangen, nicht daran gehindert werden und nicht alleingelassen werden darf. Wenn Priester das Beichtgeheimnis nicht einhalten, welcher Täter würde dann wagen zur Beichte zu gehen?

Dass dieses Vorgehen natürlich auch zu Mißbrauch führen kann (Ablasshandel, gegenseitige Begünstigung von Straftaten bei Priestern, Begünstigung von Machthabern, Ausspionieren von Gläubigen) ist ja hinlänglich bekannt. Der Kirche ist auch wirklich vorzuwerfen, sich viel zu sehr auf ihre interne Gerichtsbarkeit zurückzuziehen. Das hat schon bei Paulus angefangen, ist also so tief verwurzelt, dass man oft noch nicht mal vernünftig darüber diskutieren kann. Ich hätte allerdings damals auch nicht mit dem Staat kooperiert, immerhin wurden Christen zu der Zeit reihenweise verurteilt und bestialisch hingerichtet.

Im Rahmen religiöser Einstellungen ist noch deutlich Luft nach oben, was die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen angeht, und was die eigene Schuldanerkenntnis vor nichtkirchlichen Stellen angeht. Das geht ja zum Teil schon bis hin zur Justizbehinderung. Die Konsequenzen bekommt die Kirche ja jetzt mit einer Austrittswelle zu spüren. Trotzdem hat Kirche und das Verfahren der Beichte weiter eine grundsätzliche Berechtigung.

Ich würde ja auch nicht alle Frauenärzte abschaffen wollen, bloß weil alle paar Jahre einer davon wegen Vergewaltigung einer Patientin vor Gericht steht. Auch wenn die Ärztekammer die Strafverfolgung nicht proaktiv unterstützt.

Wenn Gefahr im Verzug ist, z.B. jemand beichtet, dass er jemanden umbringen will oder dass sich jemand umbringen will, dann sollte der Pfarrer das melden. Offiziell verstößt das zwar immer noch gegen das Beichtgeheimnis, aber Pfarrer werden nicht dazu ermutigt, bei Gefahr im Verzug einfach ne Tasse Tee zu trinken.

Wenn jemand einen Mord beichtet, dann muss der Pfarrer nach seinem Gewissen entscheiden. Offiziell verstößt er dann aber gegen das Kirchenrecht und kann entlassen werden.

Wenn jetzt vielleicht jemand zum zweiten Mal nacheinander beichtet, dass er jemanden vergewaltigt hat, dann würde der Pfarrer damit wahrscheinlich auch zum Bischof gehen.

Allerdings, mal realistisch gesehen, glaube ich persönlich kaum, dass Mörder beichten gehen.

RobertWeemeyer  02.04.2022, 10:55

Du behauptest hier, dass Priester in diversen Fällen das Beichtgeheimnis brechen würden. Hast du irgendeinen Anlass für diese Behauptung? Jeder einzelne dieser Verstöße würde automatisch zur Exkommunikation des Priesters führen.

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Hessen001  02.04.2022, 12:59
@RobertWeemeyer

Warum denn in diesen Fällen? Ich hab von zwei Fällen berichtet. Es gibt hierbei eben auch einen Unterschied zwischen de jure und de facto. Kein Priester wird bestraft, wenn er einen Mord verhindert.

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Firmian  02.04.2022, 16:01
@Hessen001

Gibt es da Präzedenzfälle, daß ein Priester dafür nicht bestraft worden wäre?

Ich habe noch von keinem gehört.

Vielleicht, wenn der Priester unter Folter etwas verraten hätte, da könnte ich mir das vorstellen, daß von der Exkommunikation Abstand genommen wird.

Aber in Frankreich wird das ja gerade diskutiert, also auf staatlicher Ebene.....

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Hessen001  02.04.2022, 19:01
@Firmian

Bei dieser Debatte geht es glaube ich darum, dass ein Priester dann etwas sagen MUSS. Aber das kann ja gerade nicht sein. Unser Prof für Kirchenrecht sagte allerdings, dass man natürlich von keinem Priester mit einem funktionierenden Gewissen erwarten kann, dass er seelenruhig im Pfarrhaus sitzt, wenn er weiß, dass gerade jemand abgemurgst wird.

Er muss ja nicht unbedingt Namen sagen. Er kann ja der Polizei sagen: "Ich habe die Information, dass jemand dort und dort jemanden umbringen möchte."

So kann man es sagen. Ein Pfarrer darf dir erzählen: "Bei mir hat jemand gebeichtet, das und das...", aber wenn es um Namen geht, muss man natürlich vorsichtig sein.

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Firmian  02.04.2022, 19:24
@Hessen001

"Vorsichtig sein" ist untertrieben.

Klar, wenn einer sagen würde. morgen um 14 Uhr mache ich einen Anschlag da und da - aber das sind doch hypothetische Fälle.

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Hessen001  02.04.2022, 20:03
@Firmian

Die ganze Diskussion ist ziemlich hypothetisch. Die wenigsten Mörder sind fromme Katholiken

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wolfruprecht  02.04.2022, 19:30
Wenn Gefahr im Verzug ist, z.B. jemand beichtet, dass er jemanden umbringen will oder dass sich jemand umbringen will, dann sollte der Pfarrer das melden.

Du hast keine Ahnung!

Wenn jemand eine solche schwere Straftat beichtet, dann steht dahinter eine immense Not, mit dieser Schuld nicht fertig zu werden. Müsste der Beichtende davon ausgehen, dass das öffentlich und zur Anzeige gebracht wird, dann würde er nie diese Sünde beichten!

Was wäre damit gewonnen?

Doch so kann der Priester darauf hinwirken, dass er sich ggf. selbst anzeigt.

Offiziell verstößt das zwar immer noch gegen das Beichtgeheimnis, aber Pfarrer werden nicht dazu ermutigt, bei Gefahr im Verzug einfach ne Tasse Tee zu trinken.

Offiziell verstößt.....blablabla. Wenn ein Pfarrer das Beichtgeheimnis brechen würde, war's das mit seinem priesterlichen Dienst: Exkommunikation, ohne Aussicht auf eine Rückkehr in den priesterlichen Dienst.

Wenn jemand einen Mord beichtet, dann muss der Pfarrer nach seinem Gewissen entscheiden. Offiziell verstößt er dann aber gegen das Kirchenrecht und kann entlassen werden.

Wenn jetzt vielleicht jemand zum zweiten Mal nacheinander beichtet, dass er jemanden vergewaltigt hat, dann würde der Pfarrer damit wahrscheinlich auch zum Bischof gehen.

Nein, nicht einmal der Bischof darf ihn auch nur danach fragen. Ihm etwas aus der Beichte erzählen erst recht nicht.

Allerdings, mal realistisch gesehen, glaube ich persönlich kaum, dass Mörder beichten gehen.

Für den normalen Gemeindepriester mag das sehr selten oder gar nie vorkommen. Aber es gibt durchaus Dienstbereiche für Seelsorger, wo das gelegentlich vorkommt. Auch Mörder gegen beichten, selbst wenn du dir das nicht vorstellen kannst (willst).

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Hessen001  02.04.2022, 20:02
@wolfruprecht

Unser Professor für Kirchenrecht sieht das halt alles etwas anders. Eben mehr "de facto" als "de jure".

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Hessen001  02.04.2022, 20:09
@wolfruprecht

Wenn man das so "de jure" nehmen würde, ohne auf Einzelfälle zu blicken und ohne auf das Gewissen zu schauen, dann wären ja die Beichtväter, die nach dem dritten gebeichteten Missbrauch hellhörig werden die größeren Verbrecher als die misshandelnden Priester. Und deswegen konnte das System ja jahrelang aufrecht erhalten werden.

Also natürlich kann der Pfarrer da auch mit dem Bischof drüber sprechen.

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wolfruprecht  03.04.2022, 20:31
@Hessen001

Ich weiß nicht, was das für ein Kirchenrechtsprofessor ist. Fakt ist, dass ein Priester das Wissen, das er in einer Beichte gewonnen hat, ausnahmslos nicht verwenden darf (Can. 983 u. 984 CIC).

Obendrein zieht er sich beim direkten Bruch des Beichtgeheimnisses die Exkommunikation als Tatstrafe zu (Can. 1388 CIC).

Kennt der Professor diese Canones nicht? Wo studierst du überhaupt?

Wenn es darauf ankommt, interessiert im Kirchenrecht eine "Meinung" niemand, wie auch im zivilen Recht nicht. Entweder es ist geregelt — oder eben nicht. Und diese Fragen sind im CIC eindeutig geregelt.

Und was dieses "de facto" angeht: Sollte in der Praxis tatsächlich eine Sünde wie z. B. sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen wiederholt gebeichtet werden, kannst du trotzdem davon ausgehen, dass das ein riesen Problem für den Beichtenden darstellt. Und genau dort wird der Priester beim Gespräch ansetzen, dass sich so jemand Hilfe holt. Aber wie bereits an anderer Stelle gesagt, diese Sünden kommen in einer Beichte sehr selten vor genauso wie Mord, Abtreibung, Folter, usw.

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Ein katholischer Priester unterliegt der Schweigepflicht. Er muss aber zukünftige Verbrechen melden. Wenn jemand z.B. "beichtet" Ich bring morgen meine Frau um, also das Verbrechen noch zu verhindern ist. Ebenso wie Ärzte, Psychologen etc.

RobertWeemeyer  02.04.2022, 11:00

Auch diese Antwort ist falsch. Was in der Beichte gesagt wurde, unterliegt dem Beichtgeheimnis. Nach staatlichem Recht darf der Priester es verschweigen, nach kirchlichem Recht muss er es.

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Schwarzcore  03.04.2022, 06:12
@RobertWeemeyer

Stimmt. In Deutschland gilt das nicht. Da habe ich mich geirrt.

Ein extremer Skandal!!! Wie kann sowas bitte schon sein?? Ich gehe mal eben kotzen und dann muss ich mich damit näher beschäftigen.

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