Weiß jemand ob es eine Garantie beim Real Marktplatz gibt?

4 Antworten

Eine Garantie ist stets freiwillig und wird i.d.R. vom Hersteller gegeben. Haendler geben hingegen nur hoechst selten eine Garantie. Du musst also beim Hersteller der Uhr nachsehen, ob er ueberhaupt eine Garantie gibt, wenn ja, wie lange und wie die Garantiebedingungen genau aussehen.

Beim Haendler hast du die sog. "Gewaehrleistung". Die ist gesetzlich geregelt und laeuft ueber 24 Monate (bei gebrauchten Artikeln auf 12 Monate verkuerzbar). Wegen der Beweislastumkehr ist die aber nach 6 Monaten nicht mehr viel wert. Dazu spaeter.

Ein "Privatverkaeufer" kann die "Gewahrleistung" vertraglich wirksam ausschliessen, ein Haendler kann das gegenueber einem Verbraucher jedoch nicht.

Die "Gewaehrleistung" bezieht sich nur auf den Auslieferungszustand. Der Haendler haftet also nur fuer solche Maengel, die bereits zumindest ansatzweise vorhanden waren, als er dir den Artikel uebergeben hat. Sie bezieht sich jedoch ausdruecklich nicht auch auf solche Maengel, die erst danach entstanden sind.

Waehrend der ersten 6 Monate gilt i.d.R. die sog. "Beweislastumkehr". Sofern dies mit der Art des Mangels vereinbar ist, wird vermutet, dass ein waehrend dieser Zeit sichtbar gewordener Mangel bereits von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war. Dem Haendler steht es aber frei, das Gegenteil zu beweisen.

Die "Beweislastumkehr" gibt es nur, wenn ein Verbraucher von einem Haendler kauft. Bei "Privatverkaeufen" gibt es sie hingegen nicht.

Ab dem 7. Monat kann der Haendler dann vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass der Mangel tatsaechlich schon zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war (ein "Privatverkaeufer" kann dies bereits vom ersten Tag an). Das ist allerdings meist nur sehr schwer und oft auch gar nicht moeglich.

Dafuer, dass ueberhaupt ein Mangel vorliegt, ist der Kaeufer jedoch bereits von Anfang an beweispflichtig.

Garantiezusagen sind immer freiwillig , wenn eine Hersteller-Restgarantie auf gebrauchte Artikel nicht übertragbar auf den 2nd-Hand Gebrauchtankäufer wäre .

Garantie ist aber was anderes als eine Gewährleistungszusage . Im Gebrauchtverkauf muß von privat zu privat niemand eine Gewährleistung auf gebrauchte Artikel zusagen , wenn das über den Hersteller nicht mehr gedeckt ist .

Nur gewerbliche Händler und Wiederverkäufer müssen zumindest je nach Artikeltyp bestimmte Gewährleistungszusagen im Gebrauchtverkauf notfalls auf eigene Kappe geben . Da ändert die Handelsplattform grundlegend nichts dran auf den Artikel an sich im Gebrauchtverkauf .

Natürlich gibt es die und es ist in Deutschland sogar gesetzlich geregelt.

Grundsätzlich hast du 2 Jahre Gewährleistung. Eine Garantie kann der Händler zusätzlich anbieten.

Sollte die Uhr innerhalb dieser Zeit kaputt gehen ist zuerst Real als Händler dein Ansprechpartner. Nach einem Jahr wäre es dann der Hersteller.

DerCaveman  28.12.2020, 04:38
Sollte die Uhr innerhalb dieser Zeit kaputt gehen ist zuerst Real als Händler dein Ansprechpartner

Die "Gewaehrleistung" ist keine Funktionsgarantie. Sie erstreckt sich nicht auch auf solche Maengel, die erst nach der Uebergabe des Artikels an den Kaeufer entstanden sind. Ab dem 7. Monat kann vom Kaeufer der Beweis dafuer verlangt werden, dass der Mangel zumindest ansatzweise bereits von Anfang an vorhanden war.

Der Haendler haftet also weineswegs, wenn die Uhr innerhalb der Gewaehrleistungszeit kaputt geht. Er haftet nur, wenn sie bereits kaputt war, als er sie dem Kaeufer erstmals uebergeben hat.

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JMJreboot  28.12.2020, 04:55
@DerCaveman

Grundsätzlich hast du was die Beweisumkehr angeht recht.

Das schließt die Haftung aber nicht aus.

Es ist stark vom jeweiligen Fall abhängig.

Und das wichtigste, kein großer Händler handelt so denn das wäre ein Todesurteil.

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