Weimarer Verfassung demokratisch?

4 Antworten

Die kritische Beurteilung der Weimarer Verfassung ist nur ein Aspekt des Gesamtverhaltens und der Grundeinstellung der antidemokratischen Geistesbewegung gegenüber der freiheitlich demokratischen Lebensform westlicher Prägung. Dennoch zeigen sich gerade darin noch einmal alle wesentlichen Ideenkreise der nationalen Opposition in konzentrierter Form. Darum halten ich es auch für wichtig, mit der Darstellung der Kritik an der Weimarer Verfassung die Übersicht über die vornehmlichen Angriffsobjekte der nationalistischen Polemik abzuschließen.

Die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik ist in der Tat ein anderes politisches Gebilde als der Weimarer Staat. Die Unterschiede zwischen den beiden Systemen sind bemerkenswerter als ihre Gemeinsamkeiten. Gleichwohl sind in jüngster Zeit die Stimmen lauter geworden, die beunruhigende Parallelen in der Entwicklung beider Republiken sehen. Der warnende Hinweis auf das böse Ende der Weimarer Republik droht zu einem Gemeinplatz der politischen Diskussion zu werden. Mit ihm versucht das politische und wirtschaftliche Establishment der Bundesrepublik, das politische und soziale System der Berliner Demokratie und seine eigene Position gegen die Kritik der linksorientierten jungen Generation und den weiter anwachsenden Rechtsextremismus zu verteidigen.

Nicht nur das Aufkommen einer rechtsradikalen Partei, die erstmals seit 1945 in der Lage ist, ein beachtliches Wahlerpotential zu mobilisieren, auch die intensive Aktivitat einer außerparlamentarischen und zum Teil antiparlamentarischen Linken zeigt an, dass das deutsche demokratisches System nicht mehr so selbstverstandlich hingenommen wird wie in den ersten Jahrzehnten seiner Existenz. Die demokratischen Kräfte selbst zeigen angesichts ihrer Infragestellung durch diese Gruppen Unsicherheiten in ihrem demokratischen Selbstverstandnis und in ihrem Handeln. Sie haben sich gegenüber Ideen aus dem historischen Arsenal des antidemokratischen Denkens selbst nicht immer völlig immun erwiesen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Geschichte Schwerpunkt Deutsches Reich / Nationalsozialismus

In einigen Punkten war diese Verfassung durchaus modern, zum Beispiel das Wahlrecht für Frauen.

Doch gab es einige "Relikte" aus der Kaiserzeit, die dem Reichspräsidenten zu viel Macht gaben, durch die er am Parlament vorbei regieren konnte (Artikel 25, 48 und 53!).

Nein.

Das ist schlicht falsch.

Nein. Wer hat das geäussert?


sugawarasenpaii 
Fragesteller
 24.09.2023, 21:02

Der damalige Innenminister Eduard David (MSPD) bei der Verabschiedung der Verfassung in der Nationalversammlung

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