der artikel 48: der weimarer Verfassung: demokratisch?

3 Antworten

Theoretisch ja, denn der Reichstag kann es ja stoppen. Problematisch ist nur, dass der Präsident auch den Reichstag 'stoppen' kann, wenn es ihm beliebt, aber per se ist der Artikel nicht demokratiefeindlich.

Natürlich kommt es hier auch immer darauf an welches Demokratieverständnis du ansetzt, aber selbst in der heutigen Rechtsordnung gibt es einige 'Ausnahmefälle' für Krisensituationen. So gibt es z.B. einen Ausnahmefall für das Rückwirkungsverbot bei Echter Rückwirkung (also Erlassen eines Gesetzes, auch wenn der Zeitraum, auf den dieses Gesetz noch angewendet würde schon vergangen ist, also eben rückwirkend (Ausnahme hierbei ist das Strafgesetz, denn es gilt 'non poena sine lege')), der daran knüpft, dass so etwas eben erlaubt ist, wenn es nötig zur Widerherstellung der öffentlichen Ordnung etc ist.

Ja und nein.

Ja:

Es war eigentlich eine (die erste) Demokratie

Die Bürger konnten direkt und indirekt an der Politik teilhaben und wählen

Es konnten auch Frauen wählen

Es gab Parteien

Nein:

Artikel 48 -> Die sog. Notverordung. Der Reichspräsident konnte den Reichstag "Stummschalten" und Gesetze ohne dessen Zustimmung erlassen

Er konnte mit dem Artikel auch den Reichtag komplett auflösen und Neuwahlen beantragen, das alles mithilfe von Artikel 25.

Noch als Zusatzinfo...Die Notverordung wurde von 1919-1933 250mal angewant, davon um die 175 mal zwischen 1930-33.....

Somit war es doch eher eine Diktatur von Reichspräsidenten aus als eine funktionierende Demokratie, bei der das Volk die eigentliche Macht hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, durchaus demokratisch. Das erkennt man an dieser Bestimmung: "Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen."

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung