der artikel 48: der weimarer Verfassung: demokratisch?
3 Antworten
Theoretisch ja, denn der Reichstag kann es ja stoppen. Problematisch ist nur, dass der Präsident auch den Reichstag 'stoppen' kann, wenn es ihm beliebt, aber per se ist der Artikel nicht demokratiefeindlich.
Natürlich kommt es hier auch immer darauf an welches Demokratieverständnis du ansetzt, aber selbst in der heutigen Rechtsordnung gibt es einige 'Ausnahmefälle' für Krisensituationen. So gibt es z.B. einen Ausnahmefall für das Rückwirkungsverbot bei Echter Rückwirkung (also Erlassen eines Gesetzes, auch wenn der Zeitraum, auf den dieses Gesetz noch angewendet würde schon vergangen ist, also eben rückwirkend (Ausnahme hierbei ist das Strafgesetz, denn es gilt 'non poena sine lege')), der daran knüpft, dass so etwas eben erlaubt ist, wenn es nötig zur Widerherstellung der öffentlichen Ordnung etc ist.
Ja und nein.
Ja:
Es war eigentlich eine (die erste) Demokratie
Die Bürger konnten direkt und indirekt an der Politik teilhaben und wählen
Es konnten auch Frauen wählen
Es gab Parteien
Nein:
Artikel 48 -> Die sog. Notverordung. Der Reichspräsident konnte den Reichstag "Stummschalten" und Gesetze ohne dessen Zustimmung erlassen
Er konnte mit dem Artikel auch den Reichtag komplett auflösen und Neuwahlen beantragen, das alles mithilfe von Artikel 25.
Noch als Zusatzinfo...Die Notverordung wurde von 1919-1933 250mal angewant, davon um die 175 mal zwischen 1930-33.....
Somit war es doch eher eine Diktatur von Reichspräsidenten aus als eine funktionierende Demokratie, bei der das Volk die eigentliche Macht hat.
Ja, durchaus demokratisch. Das erkennt man an dieser Bestimmung: "Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen."
MfG
Arnold