Artikel 48, Weimarer Verfassung

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Als die Verfassung in Weimar geschrieben wurde, gab es in Berlin gerade Straßenkämpfe zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen. Für solche extreme Krisensituationen (die Väter der Verfassung dachten dabei also v.a. an eine Revolution) sollte der Reichspräsident starke Mittel zur Verfügung haben, um die Situation in den Griffe zu bekommen. Er sollte in der Lage sein, mit aller Gewalt gegen Revolutionäre, Putschisten oder andere Aufständische vorzugehen, um den Staat und die Verfassung vor ihnen zu schützen.

Da in einer solchen Lage oft schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen, sollte die Entscheidungsgewalt (zuerst einmal) beim Präsidenten und nicht beim Reichstag liegen, damit es in einer solchen Situation keine langen Debatten (an denen eventuell sogar die Anstifter mit beteiligt sind, da ja auch alle extremen Parteien in den Reichstag konnten), sondern klare, schnelle Entscheidungen gibt.

Es ist recht einfach. Soclhe Notstandsgesetze gibt es immer und überall. Der Punkt ist icht, dass es sie gibt, sondern wie sie abgesichert sind. Es müsste eine zusätzliche Regelung her, die so eine wichtige Entscheidung nicht der Willkür eines einzelnen Menschen überlässt. Das ist der sinn der Gewaltenteilung. Keine der Gewalten darf unkontrolliert walten. Andere müssen immer kontrollieren und bestätigen. Das schafft mehr Sicherheit dafür, dass so eine Entscheidung nur wenn wirklich notwendig gefällt wird und von der Mehrheit getragen wird und nicht den Interessen eines Einzelnen oder iener kleinen Gruppe dient.

Hei alaskaxxy, wenn man bedenkt, zu welch unruhigen Zeiten die Reichsverfassung entstand und wenn man ferner bedenkt, wie wenig die damaligen Demokraten im Reichstag imstande waren, vernünftige handlungsfähige Regierungen dauerhaft auf die Beine zu stellen, so war das Vertrauen, das die Väter der Verfassung in eine integre Figur wie die des Reichspräsidenten hatten, vom Grundsatz durchaus richtig und angemessen. Was dann in praxi dabei herauskam, scheint aus heutiger Sicht weniger ruhmreich gewesen zu ein. Die Frage "was wäre, wenn ..." ist müßig, aber ohne diesen Paragraphen wäre die Republik möglicherweise noch schneller in den Händen von Extremisten gelangt. Oder so. Grüße!

PatrickLassan  07.12.2014, 16:14

Anscheinend hatten sie wohl nicht daran gedacht, dass jemand wie Hindenburg, der die Demokratie eigentlich ablehnte, Reichspräsident werden könnte.

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damit ein ,,Feldherr" macht hat zu bestimmen in kriegssituationen und nicht darum gestritten wird. war im alten rom auvh so und vlt war es ja deswegen für damaliege republiken einer der langanhaltensten von 500 jahren

alaskaxxy 
Fragesteller
 06.12.2014, 17:27

Feldherr? Der Artikel 48 bezieht sich nur auf den Reichspräsidenten; trotzdem danke.

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