Wegen Studium wegziehen: Mutter bezieht ALG2, wie kann sie in der Wohnung trotzdem wohnen bleiben? Zweitwohnsitz anmelden?

5 Antworten

Du wirst erwachsen und musst Dein eigenes Leben leben. Dein Umzug ist völlig normal und Deine Mutter brauche nicht mehr so eine große Wohnung. Natürlich das das Streß und bedeutet eine Umstellung.

Aber das kommt irgendwann eh auf sie zu. Spätestens nach dem Studium wirst Du ja nicht weiter für ihre Wohnung zahlen wollen.

Dein Geld wird auch nicht reichen, um sie zu unterstützen und selber über die Runden zu kommen.

Sie wird damit klar kommen.

Deine § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung (wie generell an ALG II, s. SGB II § 7 Leistungsberechtigte Abs. 5) fallen mit der Aufnahme des Studiums, also mit der Immatrikulation weg (ob mit oder ohne Anmeldung als 1. oder als 2. Wohnsitz!). Das waren bislang 50 Prozent der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, falls ihr zu zweit dort gewohnt habt.

Mit deinem Auszug bzw. mit deiner Einschreibung an einer Uni greift dies:

"Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate." SGB II § 22 Absatz 1 Satz 3.

Ob das Alter der Katzen bewirken kann, dass es "nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel" die Kosten zu senken, wage ich zu bezweifeln. Vielleicht freuen sich Katzen und Katzenmami sogar auf eine neue, angemessene Wohnung oder fühlen sich am Ende dort gar viel wohler? Vielleicht ist der Balkon dort größer oder überhaupt vorhanden? Vielleicht gibt es dort einen Aufzug, der im Alter hilfreich sein kann?

Jedenfalls sollten sie das halbe Jahr, in dem das Jobcenter noch die unangemessenen Kosten für die bisherige Wohnung ("in der Regel jedoch längstens für sechs Monate") übernimmt, nutzen, um eine Wohnung in einer genehmen Gegend mit passenden Maßen zu finden.

Wäre ich in der Situation, würde ich versuchen, "durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken" - denn statt Tochter findet sich sicher auch eine andere nette Mitbewohnerin für das frei werdende Zimmer ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Kann ich meine Wohnung als Zweitsitz anmelden und die von meiner Mutter als Hauptwohnsitz?

Zumindest auf den Teil kann ich antworten: Ja, das kannst du tun. Das habe ich zu meiner Studienzeit genauso gemacht. Ich bin dann natürlich auch ab und zu nach Hause gefahren und habe dort geschlafen, z.B. in den Semesterferien.

Grundsätzlich bestimmt dein Lebensmittelpunkt, welche Wohnung als Hauptwohnsitz zählt. Dazu aber folgende Information:
"Auch ein reiner Wochenendwohnsitz kann als Hauptwohnsitz deklariert werden. Hauptvoraussetzung dazu ist, dass Sie überzeugende Argumente dafür vorbringen können. Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Lebensmittelpunkt an dem Ort liegt, der zu Ihrem Hauptwohnsitz werden soll."


Ich vermute auch, dass sich dann an der Situation deiner Mutter wenig ändert, da es ja immer noch dein offizieller Hauptwohnsitz ist. Das kann ich aber nicht sicher sagen, vor allem weiß ich nicht, ob das irgendwie (mehr) kontrolliert wird, wenn da ALG im Spiel ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Fortuna1234  16.05.2020, 12:22
Grundsätzlich bestimmt dein Lebensmittelpunkt, welche Wohnung als Hauptwohnsitz zählt. Dazu aber folgende Information:
"Auch ein reiner Wochenendwohnsitz kann als Hauptwohnsitz deklariert werden. Hauptvoraussetzung dazu ist, dass Sie überzeugende Argumente dafür vorbringen können. Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Lebensmittelpunkt an dem Ort liegt, der zu Ihrem Hauptwohnsitz werden soll."

=> Damit sind z.B. Familienväter gemeint, die unter der Woche in Hamburg arbeiten, aber am Wochenende in München Frau und Kinder haben.

=> Nicht Studenten, die Mama besuchen am Wochenende.

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MichaelDRajus  16.05.2020, 12:27
@Fortuna1234

Mag sein, aber wenn man sich nur unter der Woche zum Studieren in der "eigenen" Wohnung befindet, und sowohl am Wochenende, als auch in den Semesterferien, bei seinen Eltern wohnt, sollte die Deklaration ebenso legitim sein.

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Fortuna1234  16.05.2020, 12:29
@MichaelDRajus

Nein, ist es nicht. Haben schon viele andere vorher probiert. Wenn man 5 Tage die Woche an Ort A ist, dort seiner Beschäftigung nachgeht und daheim an Ort B keine eigene Familie oder Ehepartner/eingetragener Partner wartet, dann ist Ort B auch nicht der Lebensmittelpunkt und damit nicht der Erstwohnsitz.

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MichaelDRajus  16.05.2020, 12:37
@Fortuna1234

Da ist aber ein großer Unterschied, ab man an Ort A arbeitet oder studiert, da die Semesterferien bis zu 23 Wochen im Jahr ausmachen können (ein Semester hat meistens eine Vorlesungszeit von 14-15 Wochen). Rein rechnerisch verbringt man so im Jahr 29 * 5 = 145 Tage an Ort A und somit 220 Tage an Ort B, wenn man bei jeder Gelegenheit nach Hause fahren würde. Das sind mehr als 60%, das würde einen Lebensmittelpunkt alleine durch die Zeit rechtfertigen. Selbst wenn man nicht jeden Tag nutzt, kann man einfach über 50% gelangen.

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Fortuna1234  16.05.2020, 12:49
@MichaelDRajus

Das sind aber keine "Ferien", sondern eine vorlesungsfreie Zeit. Man geht davon aus, dass Studenten auch weiterhin die Bibliotheken nutzen, lernen, und eben genauso viel Zeit für das Studium aufbringen.

Das Studium ist 6 Monate lang. Ferien sind meist nur zwischen Weihnachten und Neujahr/3 Könige, weil da die Uni wirklich zu hat.

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Johannax32  16.05.2020, 13:00
@Fortuna1234

Einfach mal "Zweitwohnsitz + Studium" googlen. Ich kenne einige, die das so machen und das ist, neben einigen zusätzlichen Kosten, problemlos möglich.

Man geht davon aus, dass Studenten auch weiterhin die Bibliotheken nutzen, lernen, und eben genauso viel Zeit für das Studium aufbringen.

Was man auch außerhalb des Studienortes tun kann.

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Fortuna1234  16.05.2020, 13:06
@Johannax32

Ja, aber der Zweitwohnsitz bringt ihr für die Mutter mit ALG II nichts. Ein Kinderzimmer im Elternhaus ist kein "Wohnsitz", das ist eher ein Alibi. Du kannst da nicht wählen, du hast keinen Mietvertrag, du hast nichts... Es bringt rein gar nichts, auch nicht, dass die Mutter die 63qm weiter bewohnen kann.

Und für den Erstwohnsitz hat sie/er eben nicht den Lebensmittelpunkt in der Wohnung der Mutter.

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Hallo,

bis zum Wintersemester ist ja noch Zeit. Da kann sie doch umziehen. Selbst Eltern, die kein ALG beziehen (alleinerziehend oder nicht) ziehen doch in was Kleineres, wenn die Kinder aus dem Haus sind.

Kann man schon direkt schauen, was fürs Alter sinnvoll ist.

LouPing  16.05.2020, 15:06

Das man im Alter weniger Platz benötigt lässt sich nicht per se auf jeden übertragen.
Auch wenn immer mehr Politiker meinen Senioren sollten große Wohnung räumen halte ich es für gefährlich hier mit Bevormundung anzufangen.

JEDER hat das Recht frei zu entscheiden wie er leben möchte, warum sollen seit einigen Jahren die Senioren davon ausgenommen werden?

Ich lebe derzeit mit meiner Frau und unseren Kids auf 2oo qm und habe nicht vor das im Alter zu ändern. Das gleiche Recht räume ich auch all denen ein die selber für ihre Unterkunft aufkommen bzw. krankheitsbedingt erwerbsunfähig sind.

Ja ich weiß, off topic- aber das musste mal raus.

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Fortuna1234  16.05.2020, 15:51
@LouPing

Okay, ich dachte jetzt bei "fürs Alter sinnvoll" eher an eine Wohnung mit Aufzug oder ebenerdiges Bad oder so. Dort, wo man auch mit 70 noch wohnen kann. Und 66qm müssen auch eben geputzt werden, in Stand gehalten werden. Und auch das fällt eben immer schwerer.

Und wenn man eben auf soziale Unterstützung angewiesen ist, dann sind 66 qm für eine Person eben meist zu viel. Das ist ja auch nochmal was anderes, wenn du mit deiner Frau und Kinder dich selbst finanzierst. Dann kannst du auch auf 500qm wohnen, redet dir ja keiner rein.

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Die meisten Universitätsstädte verlangen von Studierenden, ihren Erstwohnsitz dort anzumelden, da sie dort auch alle kommunalen Einrichtungen nutzen, angeefangen von Straßen etc.

Die Städte und Gemeinden bekommen Gelder nach der Anzahl ihrer Einwohner, nur derer, die den Erstwohnsitz dort haben. Wenn du dort studierst, dann ist das nach dem jetzt geltenden Gesetz dein Erstwohnsitz und der bei deiner Mutter der Zweitwohnsitz.

Egal, wie du es drehst, deine Mutter wird sich über kurz oder lang verändern müssen. Oder willst du nach dem Studium wieder bei Mama einziehen- nur damit sie die Wohnugn behalten kann? Hilf ihr bei der Suche nach was passendem in der Größenordnung, die das Amt bezahlt. Oder recherchiert, wie die Mieten sich entwickelt haben, sucht das Gespärch mit dem Amt und klärt das, solange sie nicht von der Seite aufgefordert wird zu handeln. Denn, bekommst du Bafög, bist du aus der Bedarfsgemeinschaft raus und dein Mietanteil fehlt ihr ja dann auch. Denn sie bekommt für dich ja keine Leisungen mehr.