Wegen Corona nicht bei der Polizei angenommen?

3 Antworten

Nein,wird es nicht,ist es schon.Sie werden deine vorgesehende Untersuchung ablehnen.

Hier sind sich ja alle sehr sicher .... Ich nicht. Daher würden mich Quellen interessieren!

Zunächst ist das bundeslandabhängig. Polizei ist Ländersache und da wird ggf unterschiedlich verfahren.

Tatsache ist, dass immernoch ein großer Anteil der Polizisten bundesweit nicht geimpft ist. Eine Pflicht konnte bisher zwar nicht durchgesetzt werden, ist aber immer wieder im Gespräch.

Dabei gilt Treuepflicht des Beamten als Rechtsgrundlage für die Impfpflicht als zulässiges und stärkstes Argument.

Ein weiterer Punkt ist sicherlich, dass für BAL jede neue Bestimmung in der pdv300 nicht mehr gilt. Denen "kann man also nichts".

Für Bewerber sieht es da anders aus. Derzeit hat der Impfstatus aber keine Relevanz für die Tauglichkeit. Das wird in einem Bewerbungsjahrgang auch so bestehen bleiben. Für den nächsten mag es schon anders aussehen.

Nun wird ggf auch umgekehrt ein Problem draus, denn wenn man Ungeimpfte einstellt, haben die ihrem Dienstherr gegenüber einen Anspruch auf die Impfung. Das ist mit Kosten verbunden.

In der Realität ist es wohl aber auch unbestritten so, dass man immer Gründe findet, wenn einem an dem Bewerber etwas nicht passt.

Du musst auf jeden Fall damit rechnen, dass du deine Gründe erklären sollst.

Gruß S.

Artus01  05.06.2022, 18:00
Tatsache ist, dass immernoch ein großer Anteil der Polizisten bundesweit nicht geimpft ist.

Tja, die sind allerdings schon was Andere erst noch werden wollen.

Derzeit hat der Impfstatus aber keine Relevanz für die Tauglichkeit.

Der Impfstatus nicht, aber die Begründung dafür warum man nicht gimpft ist. Eine halbwegs vernünftige Begründung gibt es dafüe nämlich nicht, vom Genesenenstatus mal abgesehen. Entweder handelt es sich um eine grundsätzliche Verweigerung. Dieser Grund lässt schon tief auf das blicken was man so "Charakterliche Eignung" nennt. Es können auch gesundheitliche Gründe vorliegen. Da wäre lediglich eine Schwangerschaft zu akzeptieren. Ander Gesundheitliche Gründe, Immunschwäche etc., beinhalten ohnehin eine Ablehnung.

denn wenn man Ungeimpfte einstellt, haben die ihrem Dienstherr gegenüber einen Anspruch auf die Impfung. Das ist mit Kosten verbunden.

Na wenn das der einzige Grund sein sollte ist es Unsinn, auf die paar Kröten kommt es letztlich nicht an. Wenn man aber wissentlich Ungeimpfte einstellt, kann man hinterher nicjht mehr von ihn en verlangen sich impfen zu lassen.

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Sirius66  05.06.2022, 19:13
@Artus01
Tja, die sind allerdings schon was Andere erst noch werden wollen.

Wenn man meinen Beitrag weiterliest, steht da genau DAS.

kann man hinterher nicjht mehr von ihn en verlangen sich impfen zu lassen.

Das kann man ohne Impfpflicht sowieso nicht. Ebenso wenig kann man jetzt eine Voraussetzung aus dem Boden stampfen, die der Bewerber vor seiner Bewerbung nicht kannte.

Na wenn das der einzige Grund sein sollte ist es Unsinn

Auch nie so gesagt. Es darf aber niemand eingestellt werden, der medizinische Kosten mitbringt.

Zu Zeiten der 2G Regel hätte man die Dienstunfähigkeit ja noch begründen können.

Letztendlich darf und wird die fehlende Impfung kein Ausschlussgrund sein.

Aber wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet (andere) Gründe.

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Artus01  05.06.2022, 19:36
@Sirius66
Letztendlich darf und wird die fehlende Impfung kein Ausschlussgrund sein.

Und wetten das sie es doch ist? Wie das läuft habe ich ja oben erklärt, nur die Begründungen sind eben andere.

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Sirius66  05.06.2022, 20:03
@Artus01

Offiziell nicht. Da würde ich zu Widerspruch raten. Und der hätte große Aussicht auf Erfolg.

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wiki01  05.06.2022, 19:02
Ein weiterer Punkt ist sicherlich, dass für BAL jede neue Bestimmung in der pdv300 nicht mehr gilt. Denen "kann man also nichts".

Das überrascht mich jetzt. Gibt es bei euch nicht auch sowas wie die Pflicht zum treuen Dienen? Das würde wechselnde Vorschriftenlage mit einschließen, incl. aller zukünftigen Änderungen.

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Sirius66  05.06.2022, 19:19
@wiki01

Die pdv hat ja nichts mit treuem Dienen zu tun. Ich bezog mich auf die Tatsache, dass Voraussetzungen nur für den Moment der Bewerbung gelten.

Wenn heute geschlossen würde, dass man 167 cm groß sein muss, kann man ja nicht plötzlich alle PVB darunter rauswerfen. Selbst die BAW nicht.

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Unabhängig davon, dass es nicht so smart ist, nicht gegen Corona geimpft zu sein, geht es bei der ärztlichen Untersuchung auch darum, wie dein Impfpass so aussieht. Es ist aber grundsätzlich keine Pflicht bei der Polizei gegen Corona geimpft zu sein (sonst gäbs auch deutlich weniger Cops lol).