Wasserschaden. Wer haftet für Hausrat des Mieters?
Guten Tag,
wir vermieten eine Wohnung, bei der zwei Räume im Keller/ Souterrain befinden. Durch die starken Regenfälle Ende letzten Jahres, gab es einen Wasserschaden durch das gestiegene Grundwasser, da die Pumpe im Sickerschacht ausgefallen war.
Im Keller standen gut 10 - 15 cm Wasser, wodurch diverse Gegenstände unserer Mieter beschädigt wurden und entsorgt werden mussten.
Seitdem befinden wir uns in Diskussionen, wer für den Schaden am Hausrat des Mieters aufkommen muss. Unsere Versicherung sagt, dass dies die Hausratversicherung des Mieters übernehmen muss. Die Versicherung des Mieters sagt, dass wir dafür haften.
Kann hier jemand weiterhelfen? Wie sieht die Situation hier aus? Wer muss für den Schaden aufkommen?
1 Antwort
Eigentlich ist es schon richtig wenn die Hausratversicherung den Schaden abdeckt zahlt die Versicherung aber man muss dabei auch genau nachweisen können, dass die Sachen die entsorgt werden mussten auch wirklich durch das Wasser beschädigt wurden