Wasserschaden vor Hausübergabe?

7 Antworten

Lass Dir auf jeden Fall schriftlich bestätigen, dass der Schaden vor Übergabe stattfand: wann, was genau und was/wie wurde der Schaden beseitigt wurde. Nur so kannst Du den Verkäufer in die Haftung nehmen, wenn später wieder etwas auftritt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ist der Schaden ordnungsgemäß behoben, so hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt.

Für die Tatsache, dass das Ganze nicht ordnungsgemäß durchgeführt bist du beweispflichtig.
Entsprechend lohnt ein Vorgehen erst, wenn du Zugang zu der Immobilie hast und Ansatzpunkte darauf hindeuten, dass etwas nicht stimmt.

Ist Alltag, das etwas passiert.

Mit dem Kauf wird ja die Versicherung mitgekauft, zuständig wirst Du nicht mit einer Übergabe, sondern mit einer Einschreibung ins Grundbuch.

Dann beginnen ja auch erst Deine Kündigungsfristen dafür.

Somit kann auch ich kein Fehlverhalten des Verkäufers feststellen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Notar so eine aberwitzige Haftungsklausel dokumentiert hat.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie ein Jurist dem Verkäufer hier eine Schuld zuordnen will.

Was wäre denn, wenn dem Verkäufer keine Schuld am Schaden nachgewiesen werden kann?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Maddysixess 
Fragesteller
 19.05.2022, 11:28

Das ist irrelevant und teilweise falsch. Im Notarvertrag sind solche Klauseln üblich. Er hat ja schon zugegeben dass er den Schaden verursacht hat. Meine Frage bezog sich nur ob es reicht, dass er mir sagt alles ist in Ordnung oder ob er mir das irgendwie nachweisen muss. Beim Anwalt will ich mir bloß die rechtliche Grundlage erklären lassen.

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schleudermaxe  19.05.2022, 11:40
@Maddysixess

Bitte beim Anwalt vorsorglich auch ansprechen was mit Schäden ist, z.B. Sturm oder Feuer, welche der Vermieter nicht verursacht hat.

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Notar informieren - soll Teil des Kaufpreises einbehalten.


AnglerAut  19.05.2022, 11:39

Dann wird der Käufer nicht eingetragen. Keine gute Idee.

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lesterb42  19.05.2022, 17:00

Der Notar hat den Kaufpreis doch überhaupt nicht. Was soll das?

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Ich würde die ruhe bewahren und abwarten, ob der "Freund" den Schaden und dessen Folgen bis zum Besitzübergang behoben hat.

Einen Anwalt sollten Sie schon aus Kostengründen erst dann bemühen, wenn etwas nicht vertragskonform läuft.

Im Vorfeld ist das wirtschaftlicher Unfug!


Maddysixess 
Fragesteller
 19.05.2022, 11:29

Der Anwalt soll mich bloß rechtlich beraten. Das kostet, dank meiner rechtschutz, kein Geld. Meine Frage bezog sich darauf, ob der Verkäufer mir die Behebung des Schadens irgendwie nachweisen muss, oder ob sein Wort "alles wieder gut" reicht.

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schelm1  19.05.2022, 11:31
@Maddysixess

Sie können sich das im Zweifel mit einem Fachmann Ihrer Wahl anschauen.

Verscherzen Sie nicht Ihren Rechtsversicherungsschutz!

Nach mehreren Schäden innerhalb von zwölf Monaten hat die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht.

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