Waschtrockner Türmanschette Garantie?

3 Antworten

In den ersten 2 Jahren ist der Händler für die Gewährleistung zuständig.

Du hättest Dich also an den Händler wenden sollen statt direkt an den Kundendienst.

Wenn Du eigenmächtig einen Techniker beauftragst, musst du ihn leider auch zahlen.

Hallo Merto76

Solche Türdichtung reißen nur wenn ein Fremdkörper (BH-Reifen, Gürtelschnalle, Nägel, Schrauben ....) an der Dichtung entlangstreift.

Das ist kein Garantiefall

Gruß HobbyTfz

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – War 37 Jahre lang Servicetechniker für Weißwaren-Geräte

Wenn der Techniker meinte, es wäre Eigenverschulden, wird er dir ja hoffentlich auch erklärt haben, was du angeblich falsch gemacht hast und an welchem Schadensbild er dieses Eigenverschulden genau fest gemacht hat. Nur weil's draußen regnet und im Mondschein ein Hund bellt, kommt man ja nicht auf die Idee eines Eigenverschuldens.

Davon abgesehen: Gibt es für das Gerät eine Herstellergarantie (nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung)?

Was die gegen den HÄNDLER bestehende gesetzliche Gewährleistung angeht, so gilt nach einem Jahr die Beweislastumkehr, sprich: du musst dem Händler nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.

Bei Streitigkeiten würde ich mal vermuten, dass hier tatsächlich nur ein technisches Gutachten und in der Folge ein Rechtsanwalt Klarheit schaffen wird. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass dies kostenmäßig vermutlich in keinem Verhältnis zum Wert der Maschine stehen wird.

Nun, du wirst jetzt ja erstmal eine schriftliche Rechnung bekommen. Du kannst dem Hersteller dann ja erstmal antworten, dass der Vorwurf eines Eigenverschuldens für dich nicht nachvollziehbar ist, und darum bitten, dass die dir bitte schriftlich darlegen mögen, aufgrund welcher ganz konkreten Anhaltspunkte die von einem Eigenverschulden ausgehen. Und darauf hinweisen, dass du eine Zahlung der Rechnung erst nach Klärung des Sachverhaltes vornehmen wirst. Und dann wirst du ja weiter sehen.

DDIRK99  05.04.2023, 13:33

Ja, ähnlicher Fall hatte ich mit einer Bosch-Waschmaschine.
Ich habe dann schriftlich erklärt, das zu diesem Zeitpunkt weder Schnallen noch Metallgegenstände in dieser Maschine gewaschen oder genutzt worden sind und somit ein sachgemäßer Gebrauch vorhanden war.
Später erhielt ich dann ein Schreiben, das dieser Fall über Gewährleistung abgerechnet wird und daher keine Kosten für mich anfallen werden - Ging also doch. ....

1
DatLicht  05.04.2023, 13:47
@DDIRK99

Sehr gut. Will damit eigentlich nur sagen: der Rechtsweg lohnt sich bei dem Wert eh nicht (alleine das Gutachten würde ein paar hundert Euronen kosten), man wird darüber halt erstmal wie zivilisierte Menschen reden müssen. Wenn man freundlich bleibt und nicht gleich los poltert, sind die Anbieter i.d.R. auch recht zugänglich.

1
DDIRK99  05.04.2023, 14:20
@DatLicht

Ja, das ist genauso so gewesen. DANKE für Deine Antwort und liebe Grüsse aus NRW.

0