Was wird da jugendamt machen (schulmahnung)?

5 Antworten

Gegen den Vater, die Mutter und das Kind (ab 14 Jahren) wird jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Bußgelder variieren hier von Bundesland zu Bundesland und auch von Stadt zu Stadt stark.

Wenn du noch in die Grundschule gehst, dann werden deine Eltern und du vermutlich ins Jugendamt einbestellt, um gemeinsam zu erörtern, warum du nicht in die Schule gehst.

In der weiterführenden Schule bekommen deine Eltern vermutlich ein unverbindliches Beratungsangebot.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Naja deine Eltern kriegen ein dickes Bußgeld und es kann gut sein dass ein Sachbearbeiter vom Jugendamt vorbeischaut um zu klären wieso du ständig fehlst

Es könnte eine drastische Taschengeldkürzung geben, um das Bußgeld zu refinanzieren:

"Sobald die Schule dem Amt mitgeteilt hat, dass zehn oder mehr unentschuldigte Fehltage vorliegen leitet dieses ein Bußgeldverfahren ein. Die Schule hat damit allerdings nichts mehr zu tun. Denn das Amt fordert die Erziehungsberechtigten und den Schulverweigerer dazu auf, eine Stellungnahme abzugeben.Übrigens: Von Bundesland zu Bundesland wird unterschiedlich verfahren. Beispielsweise wird in Sachsen bereits nach fünf unentschuldigten Fehltagen das Ordnungsamt eingeschaltet. In Thüringen allerdings wird erst nach elf Tagen das Amt kontaktiert. [...]

Beispielsweise sind in Sachsen Bußgelder von bis zu 1250 Euro für Schulverweigerung möglich. In Thüringen kann das zuständige Amt für die Schulpflichtverletzung sogar ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro fordern. In Berlin ist für eine Schulverweigerung ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro denkbar.

Zahlt der Schüler das Bußgeld nicht, wird vom Amtsgericht eine Arbeitsauflage verhängt. Mit sozialer Arbeit muss der Schüler das Bußgeld für die Fehlstunden in der Schule ableisten. Dabei rechnet das Amt 5 Euro pro abgeleistete Stunde an. Das bedeutet im Klartext: Für ein Bußgeld von 100 Euro muss der Schüler 20 Stunden Sozialarbeit leisten.

Ignoriert der Schulverweigerer auch diese Maßnahme, folgt ein erster Freizeit- oder Wochenendarrest. Tritt er diesen nicht an, kann die Polizei den Schüler vorführen. Bei höheren angesammelten Bußgeldern droht zudem der Jugendarrest."

https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/

Nimm es also besser nicht auf die leichte Schulter.

das Jugendamt wird dich und deine Eltern einbestellen und dann erfragen, was los ist. Dass du schulpflichtig bist, weißt du hoffentlich. Deine Eltern können gewaltigen Ärger bekommen.