Was wenn der Erbe vom Grundherren das Erbe ablehnt?

TenPiece  26.05.2023, 15:10

So ganz ohne Zusatzinfo geht das nicht. Auf welches Rechtssystem, in welcher Zeit beziehst du dich?

Schachtot 
Fragesteller
 26.05.2023, 15:23

Mittelalter 1478

TenPiece  26.05.2023, 15:24
Mittelalter 1478

Welches Land?

Schachtot 
Fragesteller
 26.05.2023, 15:25

Heiliges Römisches Reich d. N.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Was wenn der Erbe vom Grundherren das Erbe ablehnt? ... Meine Geschichtslehrerin hat gesagt das das kein Sinn ergibt...

Deine Lehrerin scheint nicht viel zu wissen. Denn die Frage macht durchaus Sinn!

Man kann sich folgende Szenarien - wie ich gelesen habe, geht es um spätmittelalterliche Verhältnisse - vorstellen, wobei ich davon ausgehe, dass der Grundherr von einem Höhergestellten (Graf, Fürst) belehnt worden ist:

  • Damals hatten die Familien i.d.R. mehrere Kinder. Wenn der älteste Sohn als vorrangiger Erbe das Erbe nicht antreten konnte oder wollte, dann übernahm eben der nächstältere Sohn das Lehen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
  • Sofern keine weiteren Söhne vorhanden waren, konnten auch Töchter erben, wobei i.d.R. der Ehemann der Tochter belehnt wurde, weil nur er z. B. militärische Pflichten übernehmen konnte.
  • Waren keine weiteren Erben vorhanden, wurde das Lehen an den nächsten Erben aus einem anderen Familienzweig bzw. aus der Verwandtschaft vergeben.
  • Nur im sehr unwahrscheinlichen Falle, dass es überhaupt keinen Erben mehr gab, konnte ein Lehen an den Lehnsherrn zurückfallen.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann würde es im Mittelalter an den Lehnsherren zurückfallen - genau das Gleiche, was passiert wäre, wenn ein Grundherren-Geschlecht ausgestorben oder des Hochverrats gegen den Lehnsherren für schuldig befunden worden wäre.

Der Erbe würde vermutlich jegliche Privilegien und sein Vermögen verlieren. In einigen Regionen könnte es sogar als Gesetzesbruch betrachtet werden. Also eine Straftat.