Was wäre passiert wenn ich die Notbremse im RE gezogen hätte?

2 Antworten

Dir wird schlecht und Du rufst das Zugbegleitpesonal, die sollen Dich rauslassen, möglichst, bevor Du Dich übergeben musst. Dann können die das eigentlich nicht mit Strafkosten ahnden. Wenn das nicht gewährt wird, kannst Du die Bahnpol holen und Anzeige wegen Nötigung oder Freiheitsberaubung stellen.

Ja,

das wäre noch schöner.

Dann hat die Bahn wieder eine Ausrede für ihre Verspätungen.

Und du sitzt im Polizeirevier, und darfst auch noch alles bezahlen.

Nee, den Gefallen tust du dem Bummelzug Unternehmen nicht!

Hansi