Was tun, wenn mich Autofahrer nötigen? Warum hält sich keiner an die Verkehrsregeln?
Ich lebe im Bundesland BW. Dort regieren die Grünen. Wenn ich auf einer Kraftfahrstraße mit Höchstgescheindigkeit 40 Km/h fahre, nötigen mich andere Autofahrer - indem sie ganz nah fahren oder die Lichthupe betätigen. Das ist wirklich kein Einzelfall! Ich erlebe das oft, wie andere sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Im Rückspiegel beobachte ich die genervten Gesichter. Wie Leute bei Höchstgeschwindigkeit 50 Km/h mit 70 Km/h fahren.
Typisch Gf. AfD Gelabber
Höchstgeschw. darf nicht überschritten werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist keine Mindestgeschwindigkeit. Dies wird durch Verkehrszeichen geregelt. Ein Kreis mit roten Rand und in der Mitte eine Zahl.
40? Auf der Landstraße?
verkehrschild höchstgesch 40 km/h. capich?
Gibt es dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h oder fährst du einfach so mit dieser Geschwindigkeit?
nein, durch Verkehrszeichen. Jubge Junge
4 Antworten
Auf Kraftfahrstraßen gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h.
Deine Beschreibung ist also nicht stimmig.
Entweder hast du also Details ausgelassen oder die Geschichte stimmt so nicht.
Wenn es eine Stelle gibt, an der du immer wieder von anderen Verkehrsteilnehmern bedrängt wirst, solltest du das protokollieren und damit zum Ordnungsamt bzw. zur Polizei gehen. Die können die Situation vor Ort beurteilen und ggf. Maßnahmen einleiten, um die Situation zu entschärfen.
Hallo,
eine "Kraftfahrstrasse" darf man nur mit einem Fahrzeug befahren,
das bauartbedingt mind. 60m/h erreichen muss.
Wenn da ein Stück mit 40km/h ausgeschildert ist, dann hat dass seinen Grund.
Hats den Schwabe wieder mal den Gipskeuper aus dem Erdreich getriebe?
Das kann die Fahrbahn schwer beeinträchtigen.
Sowas ordnet das Straßenbauamt, zusammen mit dem Ordnungsamt an.
Das hat mit Grün, Rot, Schwarz oder Gelbe-Füß nichts zu tun.
Allen falls wenn die Bürger wieder mal zahlen dürfen.
Also werden die bald mehrere Blitzer aufstellen, und dann hast du gut lachen.
Sagt der Großvater am Steuer: "Was ein Geisterfahrer? Tausende! Tausende!!".
https://www.youtube.com/watch?v=Gti1PeYx6n4
Hansi
Wer hat Dich zum Richter von anderen Menschen bestimmt?
Die StVO § 3 besagt, dass Du ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren darfst, so dass Du den Verkehrsfluss behinderst. Andernfalls droht Dir ein Bußgeld.
Bewusstes Langsamfahren kann für Dich sehr teuer werden. Zwar ist das Bußgeld gering (20 Euro), aber wenn jemand wegen Dir in einen Unfall verwickelt wird, bekommst Du (aufgrund § 3 StVO) eine Mitschuld und sicher eine höhere Strafe.
Allerdings gibt es tatsächlich keine Mindestgeschwindigkeit auf den meisten Straßen. 40 Innerorts oder 90 auf der Landstraße kann also durchaus ok sein. Die Schilder bzw. Vorgaben beziffern ja immer die Höchstgeschwindigkeit, die man fahren darf aber nicht muss! Da sollten die anderen Verkehrsteilnehmer durchaus mal etwas mehr Lockerheit an den Tag legen. Und jeder von uns kennt Innerorts, obwohl man 50 fahren dürfte, die Hinweisschilder "Bitte freiwillig 30 km/h fahren".
Ich finde es moralisch nicht ok, andere mit Deinem Fahrstil erziehen zu wollen. Das ist nicht Dein Job! Dafür gibt es die Polizei. Werde Polizist, dann darfst Du das auch. Wenn nicht, dann lass es! Dann musst Du Dich auch nicht wundern, wenn andere so reagieren, wie sie reagieren (auch wenn dies auch nicht ok ist).
Hallo,
also, um mal ganz knauserig zu sein...in BW ist die Landesregierung eine Koalition aus den Grünen und der CDU.
Als nächstes frage ich mich, wie Du darauf kommst, dass auf einer Kraftfahrstraße (!) eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gilt.
Es gibt Kraftfahrstraßen, da herrscht ein Tempolimit von 120 km/h. Stell Dir mal vor, jemand fährt diese erlaubten(!) 120 km/h, kommt um eine Kurve und dann fährt da plötzlich jemand mit 40 km/h....
Extrem gefährlich, merkst Du jetzt selbst, oder?
Höchstgeschw. darf nicht überschritten werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist keine Mindestgeschwindigkeit. Dies wird durch Verkehrszeichen geregelt. Ein Kreis mit roten Rand und in der Mitte eibe Zahl.