Was tun wenn Eltern mich mit 18 rauswerfen?
Sind sie unterhaltspflichtig? ich möchte meine schulische Ausbildung abbrechen. Nun möchten meine Eltern mich rauswerfen was soll ich tun? Hab ich ein unterhaltsanspruch wenn ich im prinzip dann kein Job und nichts habe?
13 Antworten
Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen, bis sie die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Der Unterhaltsanspruch endet also nicht mit dem 18. Lebensjahr. Verdient das volljährige Kind neben der Schule oder dem Studium regelmäßig noch etwas dazu, müssen die Eltern weniger Unterhalt zahlen.
Das ist falsch. Ein volljähriges Kind, was weder zur Schule geht oder einer Ausbildung nachkommt, hat keinen Anspruch auf Unterhalt. Mal abgesehen von Übergangsfristen von wenigen Monaten z.B. wenn die Schule verlassen wird, bis die Ausbildung anfängt.
Auch der Kindergeldanspruch kann nicht mehr bestehen.
Solange Du Dich in (D)einer (Erst-)Ausbildung befindest, sind Deine Eltern Dir im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Mittel zum Unterhalt verpflichtet. Setzen sie Dich vor die Tür dann wird Barunterhalt fällig.
Als außerhalb des Elternhauses lebende/r Auszubildende/r hättest Du dann gemäß der Düsseldorfer Tabelle Anspruch auf bis zu 735 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes.
https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag abweichend von den Tabellenwerten 735 Euro monatlich. In diesem Betrag sind 300 Euro für die Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten(ext. mietrecht.de) einberechnet.
Sobald Du allerdings Deine Ausbildung abbrichst, verlierst Du auch den Unterhaltsanspruch gegenüber Deinen Eltern! Mit anderen Worten - chilliges Lotterleben auf Kosten Deiner Eltern - ist nicht. Auch der Kindergeldanspruch entfällt, soweit Du Dich dann nicht umgehend ausbildungsplatzsuchend meldest und Dich auch nachweislich ! intensiv ! um eine Ausbildung bemühst.
Eltern sind unterhaltspflichtig, bis die Kinder ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben.
Das gilt auch wenn die Kinder zum Beispiel nach der Schule nicht gleich eine Ausbildugnsstelle finden und in der Luft hängen. DAnn aber müssen sie sich ernsthaft um eine Ausbildung bemühen.
Wer nur gammelt, vor dem PC hockt, sich rumtreibt, der verwirkt den Anspruch
Über 18 Jahre hast Du nur einen Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern, wenn Du in der Schule, im Studium oder in einer Ausbildung bist. Tust Du nichts, kein Unterhalt, kein Kindergeld.
ich möchte aber als etwas arbeiten was mich wirklich glücklich macht falls das wer versteht und mit 18 hab ich einfach keine Ahnung
Versteht jeder. Aber mit nem schlechten Lebenslauf musst du halt evtl. erst mal etwas machen, was dich nicht super glücklich macht - und dich dann hocharbeiten. Fast niemand findet sofort den perfekten Job. Selbst die, mit einem guten Lebenslauf nicht. Freunde dich mit dem Gedanken an, dann wird es einfacher...
naja hab halt viele Psychische Probleme und Angst davor wenn ich was mache was mir kein Spaß macht das ich daran zerbreche so wie jetzt weil die beiden ausbildungen echt mist waren
ja 2 Ausbildungen das hatt aber auch richtige Gründe und nein ich bin nicht Faul oder so ich will arbeiten ich weis blos nicht als was
Nur während der Schulzeit bzw der Erstausbildung sind sie unterhaltspflichtig!
Also wen du abbrichst Dan fange am besten tags darauf eine andere Ausbildung an!
und wenn man sich bemühen würde aber wegen dem Lebenslauf nichts finden würde?