Was tun wenn die Frau Angst vor Spritzen hat?

6 Antworten

Hi,

Darf der Rettungsdienst und ich sie festhalten also unter zwang legen oder nicht?

Nein, natürlich nicht. Das erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB). Der Rettungsdienst darf in einem solchen Fall keinen körperlichen Zwang anwenden.

Wenn ein einwilligungsfähiger Patient in die Maßnahme nicht einwilligt, ist diese zu unterlassen. Bei Bewusstlosen wird grundsätzlich von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen

Wenn ein Arzt akute Lebensgefahr feststellt, besteht jedoch durchaus die Möglichkeit, die Polizei hinzuzuziehen und im äußersten Notfall die Maßnahme unter Zwang durchzuführen - kommt in der Praxis (wenn auch selten) vor.

LG

Nein, NUR bei akkuter Lebensgefahr, und auch dann nur, wenn sie z.B. weggetreten (Ohnmacht/Koma u.ä.) ist. Oder auch auf Pol. / Richterliche Anordnung!

WEnn es darum geht ihr so das Leben zu retten: ja.

Anosten könnte sie euch dafür dann theoretisch anzeigen. Wird sie aber im Nachhinein kaum machen, sondern dankbar für die Hilfe sein.

Nein, das wäre schwere Körperverletzung. Wenn sie nicht will, darf auch kein Zugang gelegt werden. Die Verweigerung ist erlaunt und muss auch berücksichtigt werden.

Wahrscheinlich müsst ihr warten, bis sie nicht mehr zustimmungfähig ist. Aber vielleicht hilft es ihr, ihre Angst zu überwinden, wenn die Alternative "Totsein" heißt.