Was spare ich wenn ich A1 und B(17) zusammen mache?

4 Antworten

Hallo Michael,

abgesehen davon, dass du wirklich nur dann sparst, wenn du beide zusammen machst, lohnt sich der A1 mit 17 Jahren überhaupt nicht mehr.

Bis du den hast, selbst wenn du die beiden nicht zusammen machst, hast du gut die Hälfte der Zeit, die man eine 125er fährt, schon verplempert.

Wenn es dir wirklich nur darum geht, flexibel, mobil und ein wenig unabhängig zu sein, dann mache den BF17 und kaufe dir ein Kleinkraftrad (Roller, Moped, Mokick).

In der Klasse B / BF17 ist die Klasse AM enthalten und mit der darfst du dann Kleinkrafträder auch alleine fahren.

Mehr Geld kannst du nicht sparen.

Was meinst du mit "auf Antrag alleine"? Eine Sondergenehmigung, dass du mit dem BF17 auch alleine fahren darfst?

Darauf, dass du die erhältst würde ich mir nicht zu große Hoffnungen machen.

Viele Grüße

Michael

A1 ist der letzt MÜLL alles was es da auf dem Markt gibt .

Und mit BF17 darf man nicht alleine fahren und ist auch kein Füherschein nur eine Erlaubnis mit strenger Überwachung zu fahren .

Und so ein Sonderantrag :

Im Falle der Genehmigung kann von der Ausnahme Klasse B erst Gebrauch gemacht werden nach 3-monatiger Fahrpraxis begleitetes Fahren (BF 17)!

Hinweis:

Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrten zur Hauptstelle erteilt (Stelle, an der „gewöhnlich“die Ausbildung absolviert wird, Betrieb muss Fahrten zu den Ausbildungsstellen selbst ermöglichen können).

Eine Ausnahmegenehmigung zu verschiedenen Ausbildungsstellen (z.B. Bankfilialen,Baustellen, Bäckereifilialen) kommt nicht in Betracht .Begutachtung gemäß den Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von

Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern (Eignungsrichtlinien)

Ich bin darüber informiert, daß die Verwaltungsbehörde zur Klärung von Zweifeln an meiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. falls eine geforderte Eignung bestätigt werden soll, von mir die Vorlage eines Gutachtens verlangen kann. Eine MPU .

-Eine ausführliche Begründung, weshalb eine vorzeitige Fahrerlaubnis benötigt wird und worin ihrer

Auffassung nach der besondere Vorteil besteht, der in ihrem Fall eine Ausnahme rechtfertigt, die von den üblichen Gegebenheiten anderer erheblich abweicht.

-Welche Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz liegt.

-Wie Sie bisher ihren Arbeits-/ Ausbildungsplatz bzw. Schule erreicht haben.

Mitfahrgelegenheit über die Online-Mitfahrzentrale www.new.mifaz.de oder www.mifaz.de prüfen!

Einmal wird die Gebühr fürs Verkehrsamt gespart .. dann geht die Fahrschule meist mit der Grundgebühr etwas runter.. und wenn du beide theo. Prüfung zusammen ablegt, sparst du dort nochmal etwas.

Allerdings wird dich der Antrag aufs "alleine fahren mit 17" das doppelt .. dreifache .. eher vier bis fünffache kosten. ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Du kannst die Anmeldegebühr einmal sparen und die Theorie wobei du trotzdem noch Mal 4 Std Motorrad Theorie brauchst .
Erste Hilfe und so auch
Die Theoretische Prüfung musst du auch nur 1 x machen