Was soll ich tun im Zusammenhang mit meinem erwachsenen Sohn, der....?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Geht in euch. Überlegt ganz genau was in den Tagen vor seinem Verschwinden vorgefallen ist.

Gabs Streit zwischen ihm und euch/ einem von euch?

Ist einer von euch deinem Sohn zum wiederholten Male zu sehr auf die Pelle gerückt? So das es evtl dadurch eine Auseinandersetzung gab?

Hat einer von euch deinem Sohn ein Ultimatum gesetzt "Entweder... oder...", oder darauf bestanden das er sich auf eine gewünschte Art verhalten soll weil....?

Er wohnte in einer Wohnung bei euch im Haus. Euer Eigentum? Also, war er quasi euer Mieter?

Oder wohnt ihr dort selbst auch zur Miete, nur das er eben eine andere Wohnung im gleichen Haus gemietet hat?

Das ist ein wichtiger Punkt, denn je nachdem gehts euch als Vermieter/ Eigentümer jener Wohnung ja etwas an wenn da einfach alles zurückgelassen wird, Rechnungen nicht bezahlt werden.

Welche Möglichkeiten habt ihr:

Nicht viele. Er ist erwachsen. Er kann kommen und gehen wie er selbst will, ohne euch Bescheid sagen zu müssen/ ohne euer Einverständnis einholen zu müssen.

Allerdings ist da ja die Sache mit den unbezahlten Rechnungen und dem verlassenen Mietobjekt. Dahingehend könntet ihr euren Anwalt fragen wie zu handeln ist falls ihr als Vermieter/ Angehörige von den Stadtwerken (oder wer auch immer der Gas/ Stromanbieter ist) ersatzweise zur Kasse gebeten werden würdet .... Einfach vorsichtshalber das mit dem Anwalt durchgehen.

Einfach so in seine Wohnung, einfach so seine Post öffnen.... Das dürft ihr nicht. Weder als Vermieter noch als Eltern. Unter Umständen kann da von rechtlicher Seite aus ein Auge zugedrückt werden falls die Vermutung bestand das Gefahr in Verzug ist.

Letztlich ist er, wie gesagt, erwachsen. Er mag dein Sohn sein.... aber als Erwachsener entscheidet er allein wo er lebt, wann er irgendwohin fährt, ob er seine Sachen mitnimmt oder nicht.

Weiter:

An wen könnt ihr euch noch vielleicht wenden.... Familienmitglieder, seine Sozialkontakte (soweit ihr sie kennt). Vielleicht weiß irgendwer genaueres.

Das ist dann aber dennoch kein garant dafür das er zurückkehrt und "alles wird wie vorher"


Christian320 
Fragesteller
 25.05.2022, 06:32

meine Frau ist Hauseigentümerin. Unser Sohn ist sehr leicht beeinflußbar und wurde von "guten" Freunden damals ausgenutzt. Wir denken jetzt, dass er sein ganzes Geld für andere ausgegeben hat, um "Freunde" zu haben.

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Rockige  25.05.2022, 06:47
@Christian320

ahem.... okay....

Wohnte er einfach nur so dort, oder richtig mit Mietvertrag? Geht ja um ein Mietobjekt wenn dann. Wär n wichtiges Thema für den Anwalt denke ich.

Einfach so mit Sack und Pack von heut auf morgen abhauen, aus heiterem Himmel, glaub ich nicht. Da muss irgendwas irgendwo vorgefallen sein als Auslöser.

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SlightlyAnnoyed  25.05.2022, 07:01
@Christian320

Auch dann muss er lernen, mit den Konsequenzen solcher Handlungen zu leben, ohne das Mutti und Vati alles für ihn klären. Bei deinem Text hätte man denken können, ihr schreibt über einen 16jährigen. Lasst ihn machen, wenn es schief geht, dann ist das so und er muss damit klar kommen. Seine Post zu öffnen, ist ein absolut übergriffiges Verhalten.

Sieh es mal so: wenn er es jetzt nicht lernt, dann wird er es niemals lernen und ihr seid irgendwann nicht mehr da, um ihm alles „Schlimne“ vom Leib zu halten. Dann kommt er völlig unter die Räder, wenn er nie lernt, für sich selber einzustehen.

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Rockige  25.05.2022, 07:10
@SlightlyAnnoyed

Und selbst wenn sein Verhalten eine Übersprunghandlung war (unter Umständen), so hat das ja auch Konsequenzen im Leben. Man kann nicht einfach so vor Problemen davon rennen.

Jetzt bleibt den Eltern nur noch zu klären was mit den offenen Rechnungen passiert, ob sie als Vermieter dafür belangt werden können oder nicht und ob sie die Mietwohnung so lassen wie sie ist oder aber nach einer individuellen Zeit dazu übergehen zu überlegen was mit der Wohnung weiterhin passieren soll (anwaltlich absichern lassen, ob sie einfach so die Schlösser austauschen lassen können, ob sie die zurückgelassenen Sachen einfach so einlagern können und die Wohnung neu vermieten können.... oder welche Handhabe sie da überhaupt haben).

Geht ja nicht einfach nur um ein verlassenes "Kinderzimmer"

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Einfach links liegen lassen, aber da sein für Gespräche. Lasst ihn kommen wenn er Gespräche braucht. Er ist alt genug

vor seinen eigenen Problemen flieht und nicht erreichbar ist?

so hart es klingt: dich aus einen Problemen raus halten - er ist Erwachsen und wenn er von seinen Problemen flieht und die dadurch größer werden, dann muss er die Konsquenzen tragen. - ohne Hilfe von dir. Hilfe hast du ihm vorher sicher schon oft genug angeboten

Er ist 32 Jahre alt , hat bei uns im Haus eine eigene Wohnung. Er ist berufstätig in Teilzeit. 

dann würde ich ihm ne Frist setzten in der er sich einen Vollzeitjob + ne eigen Wohnung suchen soll. Tut er das nicht werfe ich ihn raus. in dem Alter auch rechtlich kein Problem. Manche lernen es leider nur auf die harte Tour...

, Was tun jetzt mit ihm? Ihn suchen? Wo?

melden dass dein Sohn nicht mehr bei euch wohnt - neue Adresse unbekannt. Dann müssen die ihn ausfindig machen.

Da könnt ihr nichts tun, sicher er ist euer Sohn und ihr macht euch sicher sorgen, aber er ist volljährig und für sein eigens handeln verantwortlich, ich würde ihn wohl auf die Schnauze fallen lassen, den ihn zur rede zu stellen wird nichts bringen.

Er ist volljährig und könnte sogar irgendwo untertauchen.

Ebenso wenig ist er verpflichtet, sein Handy einzuschalten.

Nebenbei geht euch der Brief an ihn absolut nichts an.

Mich beschleicht der Verdacht, dass er seine Wohnung in eurem Haus hat, damit ihr ihn besser kontrollieren könnt.


Christian320 
Fragesteller
 25.05.2022, 06:14

er würde auf dem freien Wohnungsmarkt keine bezahlbare Wohnung bekommen, da auch massive Schufaeinträge

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kiniro  25.05.2022, 09:12
@Christian320

Wenn er als Hauptmieter auftreten würde, dürfte es in der Tat schwierig werden.

Aber möglich wären: Ihr seid Hauptmieter und er ist sozusagen als Untermieter eingetragen.
Ihr könntet auch als Bürgen fungieren.
Bei seinem Teilzeitjob könnte er auch aufstockend AlG 2 beantragen oder schauen, ob Wohngeld infrage käme.

Manchmal kann es auch hilfreich sein, wenn Vormieter und Nachmieter sich kennen.

Sind halt alles Dinge, die Eigeninitiatiive erfordern.

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