Was soll ich machen wenn der Wiederrufrecht verweigert wird?
Ich habe durch Check 24, am 01.09.17 ein 2 Jahresvertrag für Mobilfunk mit Telekom(15/monatlich) bestellt AUS VERSEHEN. Ich wollte mein DSL wechseln günstiger. 14 Tage Wiederrufrecht
Telekom verweigert den Widerruf. Sie sagen wenn ich bei Checke24 bestellt habe, ich soll dort kündigen( ich habe alles in email.) Sie behaupten sogar dass Check 24 falsch Aussagen machen.
Checke 24 sagt sie sind nur der Vermittler, wegen Datenschutz sie können gar nicht am Verträge kommen. Am Telefon gesagt.
Danke
3 Antworten
Wiederruf muss von dem gewährt werden, der als Vertragspartner im Vertrag steht.
An den musst du dich wenden und der MUSS dir das auch gewähren.
Btw.: wie macht man so viele klicks "aus versehen" ??? :D
Vielen Dank....In der Suchliste die ersten 2 Angebote waren DSL, 3. funkmobil, ich suchte nur nach DSL
Hallo CChirita,
das kommt mir sehr komisch vor. Ich möchte dir helfen. Meiner Meinung nach sind wir dein Ansprechpartner und müssen daher auch den Widerruf entgegennehmen.
Ich kläre die Verantwortlichkeit für dich, wenn du mein Kontaktformular https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/telekom-hilft-team?samChecked=true ausfüllst.
Es grüßt herzlich Nadine B. von Telekom hilft
Hey CChirita,
das ist wieder typisch für einen Vertragsabschluss durch das Internet. Die Bestellung muss Check24 widerrufen und nicht Telekom. Das sind nämlich die Händler. Die Onlinehändler versuchen es natürlich immer zu zögern, damit der Kunde seinen Widerrufsrecht nicht nutzen kann..
Check24 macht nichts anderes als das Verkaufen der Produkte.
MfG