Was soll das eigentlich, dass man sich vor einem Richter erheben muss?
Was soll's?
4 Antworten
Man erhebt sich nicht vor dem Richter. Der Richter selbst erhebt sich ja auch. Es ist ein Symbol, um die Bedeutung und die Ernsthaftigkeit des Verfahrens zu unterstreichen.
Es gehört nun mal zur guten Sitte der Gesellschaft, seine Hochachtung vor dem Gericht und dem Rechtsstaat zu präsentieren.
Wenn man nämlich nicht so handelt, handelt man ungebührlich - es liegt also eine Ungehörigkeit vor.
Dies geht aus § 178 GVG Abs. 1 hervor.
Wann genau man zur Erhebung verpflichtet ist wird in Nr. 124 Abs. 2 S. 2 RiStBV deutlich.
- beim Eintritt des Gerichts zu Beginn der Sitzung,
- bei der Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen
- bei der Verkündung der Urteilsformel
Andernfalls bist du nicht dazu verpflichtet, selbst wenn es dir ein Richter vorschreibt.
Vermutlich als Zeichen des Respektes.
Ob dieser angemessen ist oder ob nicht, sei dahingestellt.
Vielleicht soll dabei das Rückgrat des Angeklagten eingeschätzt werden. Steht man also zb sehr aufrecht und gerade ist das Vorteilhaft für das Urteil.
Sorry, ich meinte zur Urteilsverkündung. Das zu Beginn alle aufstehen kenne ich vom Amtsgericht nicht. Aber stimmt, so wie sich manche während der Verhandlung rumlümmeln, macht das schon mal keinen guten Eindruck.
Liegt vielleicht auch an ergonomisch nicht an ihre Körpergröße angepasste Stühle in der Schule.
Gute Idee! Leider ist das Urteil da schon geschrieben 😉