Was passiert bei Rotlichtblitzer in der verlängerten Probezeit?

2 Antworten

weshalb ich eine Einladung für eine verkehrspsychologiche Untersuchung bekommen habe

Wie lange ist das her?

Der reguläre Ablauf bei Probezeitverstößen:

  • Erster A-Verstoß: ⇒ Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG)
  • Zweiter A-Verstoß nach Absolvierung des Aufbauseminars: ⇒ Verwarnung und Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG)
  • Dritter A-Verstoß nach Ablauf der zwei Monatsfrist: Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVG)

Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis komplett entzogen (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG). Entzogen heißt: Die Fahrerlaubnis ist weg und kommt von alleine auch nicht wieder. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühstens frühstens nach 3 Monate wieder erteilt werden (maßgeblich ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Führerscheinabgabe) (§ 2a Abs. 5 Satz 3 StVG). Die Gebühren für eine Neuerteilung dürften denen der Ersterteilung entsprechen. Auch Passfoto, aktueller Sehtest und eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs (§ 12 und § 19 FeV) sind wieder erforderlich. Eine neue Prüfung ist nur erforderlich, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt (§ 20 Abs. 2 FeV).

Auch eine MPU ist könnte durchaus verlangt werden, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird, siehe dazu § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 Buchstabe b FeV.

Angesichts der beharrlichen erheblichen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung halte ich die Anordnung einer MPU hier für sehr wahrscheinlich.

Noch etwas:

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis endet die Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, und zwar mit der Dauer der verbleibenden Restzeit der verlängerten Probezeit (§ 2a Abs. 1 Satz 6 bis 7 i.V.m. Abs. 2a StVG).

Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Da die verhängte Maßnahmen offensichtlich nicht geeignet waren deine Verhaltensweise zu ändern, wird dir beim 3. Mal wahrscheinlich der Führerschein entzogen!