Was nun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
dass sie vermutlich schwanger

Sie soll wieder kommen wenn das Kind da ist. Dann kann er den Vaterschaftstest machen lassen und DANN kann er die Vaterschaft anerkennen, Unterhalt zahlen und die gemeinsame Sorge beanspruchen.

Ob die Kindsmutter Kindergeld für sich bekommt ist für ihn uninteressant. Für das Kind bekommt sie Kindergeld. Die Hälfte steht rein rechnerisch ihm dann zu.

KiraViktoria 
Fragesteller
 30.05.2023, 21:14

Bedeutet "kann" in dem Sinne von Vaterschaftsanerkennung, dass es freiwillig ist oder muss er das machen?

Bezüglich des Unterhalts: Er wäre so oder so dazu verpflichtet, richtig?

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Kessie1  30.05.2023, 21:21
@KiraViktoria

Er kann es verweigern und ein Gericht wird ihn zwingen. Nur sollte er in diesem Fall auch nicht einfach so die Vaterschaft anerkennen. Weiß er, dass das Kind tatsächlich von ihm ist? Im besten Fall einigen die sich auf einen kostengünstigen Vaterschaftstest ohne ein Gericht zu bemühen. Denn läuft es über das Gericht wird es teuer, da er, sollte er tatsächlich der Vater sein, Gericht und Anwalt zahlt!

Und wenn sich herausstellt, dass er der Vater ist, dann muss er selbstverständlich Unterhalt zahlen. Derzeit wären es 312 Euro an Mindestunterhalt. Also sollte er sich, so oder so, schon mal nach einem Job umsehen...

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Die typische "ich bin schwanger" Nummer von der Ex...

Falls sie tatsächlich von ihm schwanger ist, wird er Unterhalt bezahlen müssen. Wenn er jetzt nicht genug verdient, dann eben später.

Ich halte das aber für sehr unwahrscheinlich.

Woher ich das weiß:Hobby – Weil Sex einfach Spaß macht

Na wenn das Kind von ihm ist muss er natürlich zahlen. Sollte er daran zweifeln kann er einen Vaterschaftstest machen.( wenn das Kind auf der Welt ist ;) )

Kindergeld hat mit alle dem nichts zutun.

Kind geboren = Anspruch auf Kindergeld