Was macht man wenn man das Gefühl hat bei einer Erbschaft hintergangen zu werden?
Verwandte gestorben - fünf gleichberechtigte Erben - einer erbt das Haus - und zwei davon wollen die Konten (vermutlich hoher Geldbetrag - unbekannt) leerräumen - der eine weil er den Verwandten gepflegt hat (ist zum Testamentsvollstrecker benannt), der andere, der schon das Haus erbt (berechtigt), will davon wohl die Steuern fürs Haus davon bezahlen.
Sollen die drei anderen sich wehren und wenn ja - wie könnten sie das tun?
Gibt es bei jedem Erbe ein Pflichtteil? Wie hoch ist das wenn es sich nicht um Eltern handelt.
7 Antworten
Wie viel genau jedem zusteht, hängt davon ab wie ihr verwandt seid und ob es ein Testament gibt. Gehen wir mal davon aus, allen steht das gleiche zu.
Dass die Person die das Haus nimmt die Steuern nicht zahlen kann, ist ihr Problem. Es steht der gleiche Betrag zu wie den anderen, ggf. muss sie sogar vom Hauswert die anderen auszahlen wenn der Wert über ihrem Anteil liegt.
Fordere beim mit der Erbschaft beschäftigten Notar eine Übersicht des Vermögens an, über den Wert des Hauses (ggf. Gutachter fordern, Kosten werden aus dem Erbe bezahlt bevor es verteilt wird) und Aufstellung der Kontostände am Vortag des Todes.
Und darauf hinweisen, dass du das Gefühl hast die anderen wollen dich finanziell übergehen und du daher alles genau aufgelistet haben möchtest, sobald die Wiedersprchsfrist um ist.
Und selbst wenn durch andere Verwandschaftsverhältnisse oder Testament manche mehr erhalten als andere, ist dadurch genau geregelt wer wie viel prozentual bekommt, da kann man nicht einfach mehr fordern.
Im zweiten handschriftlich verfassten Testament soll tatsächlich festgelegt sein, dass zwei der Erben leer ausgehen.
Jetzt kommt es darauf an in welchem Land das ganze passiert, da unterschiedliches Erbrecht und wie genau die 5 Personen mit dem Verstorbenen verwandt waren (plus wer auf den Ebenen dazwischen schon verstorben ist). Sollten sie rechtlich erbberechtigt sein, steht den zwei bei enterbung in Deutschland trotzdem als Pflichtteil die Hälfte des normalen Erbanteils (der vom Verwandschaftsgrad abhängt) zu. Einfach so komplett enterben ist Deutschland extrem schwer.
Nur Kinder und Ehegatten haben einen Pflichtteilsanspruch.
Der Erblasser kann vor dem Tod eine Schenkung machen, die fällt aber erst nach 10 Jahren nicht mehr ins Erbe. (Pro Jahr minus 10 Prozent)
Der Erblasser kann auch testamentarisch verfügen, wer was erben soll. So kann er, wenn das Haus nicht vorher verschenkt wurde, verfügen, wer es bekommt. Beachte: Das Inventar gehört nicht zum Haus!
Alles, worüber nicht verfügt wurde, wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. https://www.finanztip.de/erbfolge/
Und wenn man dem Testamentvollstrecker nicht traut, kommt man kaum um einen Anwalt herum.
Leerräumen und Haus erben geht nicht ohne Erbschein.
Nur Kinder und Ehegatten haben einen Erbanspruch auf den Pflichtteil
Wenn es keine Pflichtteilsberechtigten gibt, wird entweder nach Testament oder nach Erbfolge aufgeteilt.
Du schreibst von Testamentsvollstrecker, also gibt es ein Testament. Wenn darin nur zwei der fünf zum Beispiel Nichten und Neffen) zu Erben bestimmt sind, ist das ganz normal. Mit hintergangen hat das auch nichts zu tun.
Man hat nur dann eine Möglichkeit, sich zu wehren, wenn man pflichtteilsberechtigt ist. Das zu ermitteln fehlen aber die Angaben.
Google hilft. Wenn du kein Abkömmling des Erblassers bist, ist das tendenziell kein Thema.
i.d. Regel mit dem Tod des erblassers.
oder bei einer Schenkung des Erblassers zu Lebzeiten (bsw. die Übergabe des eigenen Hauses an ein Kind).
aber nur jeweilige Personengruppen, die auch ich bereits erwähnt habe
oder bei einer Schenkung des Erblassers zu Lebzeiten (bsw. die Übergabe des eigenen Hauses an ein Kind).
….da aber eigentlich auch erst im Todesfall des erblassers.
Zunächst einmal können sie die Feststellung der Erbmasse zum Zeitpunkt des Erbfalls verlangen.
Dazu gehören sämtliche Vermögenswerte. Zum Haus kann eine Wertermittlung verlangt werden.
Wenn keine Bereitschaft vorhanden ist dem nachzukommen, ist das Hinzuziehen eines Anwalts ratsam.
Der aber etwas kostet, wenn man nicht erbberechtigt ist. Das muss man sich schon gut überlegen.
Vielen Dank für die Antwort.
Es hat sich wohl gestern Abend alles geklärt.
Im zweiten handschriftlich verfassten Testament soll tatsächlich festgelegt sein, dass zwei der Erben leer ausgehen.
Wir werden es uns ansehen - vermutlich bekommen wir auch eine Durchschrift vom Nachlassgericht.
Das Geld wird durch drei aufgeteilt. Der Pflegende, der der das Hausbekommt und ein dritter. Für die zwei leer ausgegangenen ganz schöner Schlag in die Magengrube, aber das war vom Erblasser ja offensichtlich so gewollt.
Man muss sich halt zu Lebzeiten als "erbwürdig" erweisen, sprich schleimen, sich alles bieten, und auf sich rumtrampeln lassen. ;o)
Sollen die drei mit dem Geld glücklich werden....