Was kann ich machen wenn der Höchstbietende bei eBay meinen Artikel nicht bezahlt?
Habe vor 5 Tagen einen Artikel über eBay verkauft. Er hat geboten immer wieder und am Ende der Auktion war er der Höchstbietende.
Ich habe ihn nach 2 Tagen eine Zahlungserinnerung geschickt. Da hat er geschrieben, dass er am Abend bezahlen wird und hat gleichzeitig gefragt wieso der Versand so teuer ist.
Die Versandgebühren sind auch nicht mehr billig wie früher, dass muss er akzeptieren. Außerdem sah er bevor er geboten hat wie hoch die Portokosten waren.
Niemand hat ihn dazu gezwungen zu bieten.
Ich verstehe nicht, wieso man bietet und dann doch nicht zahlt.
Was kann ich dagegen tun? Es besteht ja ein Kaufvertrag oder? Wer der Höchstbietende ist hat automatisch einem Kaufvertrag zugestimmt!?
Kann ich mit Anwalt drohen? Bzw einen Brief schreiben lassen und er muss die kosten zahlen!?
ich bin ja 100% im Recht oder?
Was zum Teufel ist "evay"??
E-Bay!
5 Antworten
Man muss unterscheiden zwischen gewerbliche Verkäufer und nicht gewerbliche.
Bei Gewerblichen besteht das Recht auf Widerruf, bei nichtgewerblichen nicht.
Also Abnahmepflicht und sicherlich auch rechtlich zu belangen.
Wichtig ist Mahnung senden am besten über ebay und auf Beitreibung und Abnahmepflicht hinweisen.
Vor negativer Bewertung braucht man sich nicht zu fürchten wird auf Antrag
da der Grund offensichtlich ist sofort wieder gelöscht.
Ich stelle Artikel mit Festpreis ein, Zahlung sofort bei Kauf mit der Option
Preisangebot.
Ich weiß nicht wieso man bietet wenn man eh nicht kaufen will?
Er hat durch sein Gebot bzw das gewinnen der Auktion einen gültigen Kaufvertrag mit dir geschlossen.
Diesen kannst du per Anwalt auch einfordern bzw wenn du den Artikel doch anderweitig verkaufen musst zu einem schlechteren Preis kannst du die Differenz einklagen.
Bei beiden Fällen legst du allerdings erst Mal alle Kosten aus also lohnt das meistens nicht bei kleinen Beträgen. Bei Einem hochwertigem Auto kann das aber zb sehr schnell lohnen.
Du kannst wenn ich mich nicht täusche auch den zweitplatzierten bei der Auktion die Möglichkeit geben das er den Artikel bekommt.bob das noch geht bei eBay weiß ich aber nicht.
eBay selbst ist aus Erfahrung keine Hilfe die bieten nur an die Auktion ab zu brechen und deine Gebühr zu erstatten aber den Käufer werden sie nicht zwingen zu zahlen.
Warte bis Montag ob bei Ebay der Zahlungseingang vermerkt ist und falls nicht, melde einen Fall wegen nicht bezahlen und sollte dann immer noch nicht gezahlt werden kannst du dann den Artikel am zweit höchsten anbieten.
Du musst zuerst den Kauf mit dem aktuellen Käufer abbrechen, das machst du indem du ihn als nicht zahlenden gemedelt hast und die frist verstrichen ist, wenn das gemacht ist, kommt dann ein Feld mit Angebot an unterlegenden Bieter machen.
Hier kannst du nachschauen wie es gemacht wird.
https://www.ebay.de/help/selling/listings/selling-auctions/making-second-chance-offers?id=4142
Ich habe mit eBay telefoniert. Wenn er nicht zahlt gibt eBay mir die Daten des Käufer damit ich ihn verklagen kann. Dieser Käufer wird die volle Härte der deutschen Justiz zu spüren bekommen.
Um welchen Betrag geht es denn? Wenn es eine große Summe ist so drei bis vierstellig, kann es sein das da was gemacht wird wegen der Anzeige aber bei kleinen Beträge wird da leider nichts gemacht und wegen geringfügigkeit schon zu beginn eingestellt, weil es für sie zu viel Aufwand ist.
Eigentlich müsstest du doch schon die Daten des Käufers haben, da bei Ebay doch eine Nachricht kommt mit der Adresse damit du weißt wohin du verschicken sollst.
Würde es schon versuchen an den zweitbietenden zu verkaufen, das wäre deutlich weniger Stress und sollte der nicht wollen mithilfe eines Anwalts versuchen das der erste Käufer zahlt.
Es ist ärgerlich, wenn man einen hat der nicht zahlt aber da muss man überlegen ob es den Stress überhaupt wert ist. Hatte auch schonmal welche gehabt die nicht gezahlt hatten, da habe ich bei ebay sie als nicht zahlende gemeldet und sie bekamen eine schlechte Bewertung (damals ging das noch).
Jz ist alles anders. Ebay gibt die daten des käufers erst dann frei, wenn der käufer bezahlt hat. Aber es geht ums prinzip. Auch wenn ich den artikel nur für 35€ verkauft habe kann ich mein recht durchsetzen.
ich bin 100% im recht! Alle anwaltskosten und gerichtskosten muss der köufer zahlen!
Kann ich mit anwalt drohen? Bzw einen brief schreiben lssen und er muss die kosten zahlen!?
Kannst Du natürlich machen, aber lohnt sich das?
Ich würde das hier tun:
Klicken: Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Käufer zahlt nicht)
Zwischenzeitlich solltest Du den Nichtzahler auf Deine Sperrliste setzen:
Hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:
Klicken: Nichtzahler ausschließen
Hier kannst Du den Käuferkreis einschränken, z.B. Länder ausschließen, in die Du nicht lieferst:
Das ging mir auch schon so.
Solange er nicht bezahlt bekommt er den Artikel nicht.
Hatte auch schon mal jemanden der am Ende den ersteigerten Artikel nicht mehr wollte, hab ihn dann behalten weil ihn von den anderen Mitbietern auch keiner mehr wollte.
Ich sehe die Gebote nicht