Was ist, wenn man Wehrpflicht verweigert?

4 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html

Und auch weiterhin kannst du den Kriegsdienst mit der Waffe gem. Art. 4 Abs. 3 GG verweigern und beim Kreiswehrersatzamt beantragen.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) entscheidet darüber und wenn es den Antrag anerkennt, dann machst du im V-Fall halt in der Zeit Ersatzdienst nach Artikel 12a, Abs. 2 GG!

Solltest du diesen Dienst auch verweigern, so gilt Zivildienstgesetz § 53 - Dienstflucht

https://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__53.html

Knast bis 5 Jahre!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – SaZ 8, SUdR, Mitglied Reservistenkameradschaft

Geldstrafe und Gefängnis bekommen nur Fahnenflüchtige, du hast dann eben Ersatzdienst zu leisten, wenn du den verweigerst, gehst du in den Knast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

Vermutlich Knast, und das lange. Klar, wenn die Kacke am Dampfen ist, musst du als Mann dir das Fleisch von den Knochen reißen lassen, verrecken irgendwo im russischen Winter.