Was ist eine Rügefrist bei einer Schlechtleistung?

1 Antwort

Ganz einfach.

Hat ein Dienstleister oder ein Lieferant eine Schlechtleistung erbracht
(beschmutze oder mangelhafte Ware etc.)

so hast du die Pflicht innerhalb einer gewissen Frist diese Schlechtleistung zu rügen. Es ist ja dein Recht gute Ware zu erhalten.
ABER es ist eben auch deine Pflicht, zu rügen wenn die zu erwartende Leistung schlecht war. Und zwar nicht erst Jahre später.

Bei einem einseitigen Handelskauf sieht es so aus:
Offene und Verstecke Mängel müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt werden, Arglistig verschwiegene spätestens nach 3 Jahren.

Bei einem zweiseitigen Handelskauf:
Offene Mängel unverzüglich
Verstecke Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungsfrist
Arglistig verschwiegene Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber nach 3 Jahren.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

LG,
Utau