mediatisierung & säkularisierung

2 Antworten

Mediatisierung („Mittelbarmachung“; lateinisch medius = mittlerer, in der Mitte gelegen; mediatus = mittelbar) bedeutet die Unterstellung einer bisher immediaten (unmittelbaren) Körperschaft unter eine andere Körperschaft eines Staates und das Aufgehen ihre Gebietes in das Gebiet dieser Körperschaft.

Die mediatisierte Körperschaft ist nicht mehr nur direkt dem Staat und dessen politischer Spitze unterstellt, bei oft weitgehender Eigenständigkeit, sondern untersteht einer anderen Körperschaft und ist nur mittelbar – über diese Körperschaft – politisch-rechtlich dem Gesamtstaat zugeordnet.

Beispiel: Anfang des 19. Jahrhunderts verloren im Heiligen Römischem Reich Deutscher Nation bisher reichsunmittelbare Reichstände (z. B. Reichsstände und Reichsritter) ihre stark eigenständige Stellung, kamen unter die Herrschaft eines Fürsten als Landesherren und waren nun Teil von seinem Gebiet.

Säkularisierung bedeutet Verweltlichung (Lösung der Bindungen an Religion und Kirche und ihr Bedeutungsverlust).

Meiner Vermutung nach bezieht sich die Frage allerdings auf den Begriff Säkularisation, für den infolge mangelnder Unterscheidung auch die Bezeichnung Säkularisierung (lateinisch saeculum = Zeit(alter), in einer bestimmten Zeit lebendes Menschengeschlecht, Jahrhundert, Welt [als das irdische Leben, die begrenzte menschliche Zeit]) verwendet wird. Verweltlichung ist bei Säkularisation Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümer durch weltliche Mächte.

Säkularisation bedeutet Überführung/Übertragung geistlicher Hoheitsrechte und kirchlichen Eigentums in weltlichen Besitz, weltliche Aufsicht und Verfügungsgewalt. Dies kann der Übergang kirchlicher Güter an den Staat sein.

Beispiel: Anfang des 19. Jahrhunderts wurden in Deutschland alle geistlichen Fürstentümer und Herrschaften beseitigt. Sie wurden Territorialstaaten deutscher Landesherren einverleibt. Landesherren konnten auch landständische Abteien, Klöster und Stifte auflösen und das Kirchengut einziehen. Kirchlicher Grundbesitz fiel an den Staat.

Eine ausführliche Darstellung der Begriffe steht bei:

Werner Conze/Hans-Wolfgang Strätz/Hermann Zabel, Säkularisation, Säkularisierung. In: Geschichtliche Grundbegriffe : historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 5: Pro – Soz. Stuttgart: Klett-Cotta 1984, S. 789 - 829

kurze Definitionen und Erklärungen:

Erich Bayer/Frank Wende, Wörterbuch zur Geschichte : Begriffe und Fachausdrücke. 5., neugestaltete und erweiterte Auflage. Stuttgart : Kröner, 1995 (Kröners Taschenausgabe ; Band 289), S. 368:
Mediatisierung, einen → Reichsunmittelbaren der → Landeshoheit eines anderen → Reichsstandes unterstellen (bes.[onders] 1803, 1805, die danach mediatisierten Fürsten hießen Standesherren).“

S. 487: „Säkularisation (Säkularisierung), allgem.[ein] als geistesgeschichtl.[icher] Vorgang Verweltlichung; rechtlich-pol.[itisch] der Übergang von Kirchengut in die weltl[iche] Hand, als Begriff seit 1648, der Sache nach seit fränk.[ischer], bes.[onders] karoling.[ischer] Zeit, v.[or] a.[llem] im Zeitalter der Reformation (in D[eu]t[sch]l.[and] den Westfälischen Frieden betreffend, im England unter Heinrich VIII. nach 1534) und der Fr[an]z.[ösischen] Revolution (Frankreich 1789 – 92, D[eu]t[sch]l.[and] 1803, → Reichsdeputationshauptschluß).

0

Klerikales Eigentum und Einfluß verstaatlichen !