Was ist eine Mandatsprüfung und was macht man da. Was ist eine Wahl der Zählkommission und was macht man da?

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Mandatsprüfung bei einer Versammlung bedeutet, dass für jeden Teilnehmer an einer Versammlung geprüft wird, ob er oder sie stimmberechtigt ist, also an Abstimmungen teilnehmen darf. Das wird z. B. dadurch gemacht, dass beim Betreten des Veranstaltungsortes die Mitgliedsausweise oder Personalausweise vorgelegt werden müssen und mit einer Mitgliederliste verglichen werden. Die Mandatsprüfungskommission zählt dann die anwesenden Stimmberechtigten um festzustellen, ob die Versammlung beschlussfähig ist (falls es dafür ein Kriterium in der Geschäftsordnung oder Satzung gibt).

Die Zählkommission sammelt bei Wahlen die Stimmzettel ein und zählt sie.

Meistens werden beide Kommissionen gleich am Anfang einer Sitzung gewählt. Oft wird die Mandatsprüfungskommission auch nachträglich nur bestätigt (weil sie ja schon vorher mit dem Prüfen anfangen muss, da entsteht ein gewisser Zirkel). Manchmal gibt es Regeln, wer in diese Kommissionen rein darf (z. B. sind meist Kandidaten von Wahlen ausgeschlossen).