Vereinsvorstandswahl

4 Antworten

Eigentlich sollte er sich selber wählen können. Das ist wie bei der Bundestagswahl. Hier wählen sich die Kanditaten auch selber. ;-)

Grundsätzlich, also sofern die Satzung nicht etwas anderes vorschreibt, hat bei Abstimmungen jeder Stimmberechtigte genau eine Stimme.

Eine gesetzliche Ausnahme hierzu findet man in § 34 BGB:

§ 34 Ausschluss vom Stimmrecht
Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.

Das aber trifft auf Vereinswahlen nicht zu, sodass also auch ein Kandidat eine Stimme hat. Es gehört allerdings zu den "parlamentarischen Gepflogenheiten", ein Stimmrecht nicht zu seinen eigenen Gunsten zu nutzen. Daher enthalten sich in solchen Fällen die Betroffenen in der Regel freiwillig ihrer Stimme, obwohl sie es nicht müssten.

der kann sich selbst waehlen aber das sieht nicht gut aus weil wenn dich keiner waehlt haste eine stimme wuerde mich von anfang an enthalten es weis dan keiner aber man kann es sich ja denken

Er hat doch auch eine Stimme. Also kann er sich auch selbst wählen.