Ab wieviel Jahren kann ich in den Vorstand eines Vereins?

2 Antworten

Grundsätzlich kann zum Vorstandsmitgliedes eines Vereines bestellt werden, wer voll geschäftsfähig ist. Die volle Geschäftsfähigkeit einer Person tritt an ihrem 18. Geburtstag ein, es sei denn, die Person befindet sich "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" der nicht "seiner Natur nach ein vorübergehender ist." (Zitate aus § 104 BGB).

Grundsätzlich ist aber auch die Bestellung einer nur beschränkt geschäftsfähigen Person zum Vereinsvorstandsmitglied nicht ausgeschlossen. Dazu bedarf es jedoch der Zustimmung der Personensorgeberechtigten, also in der Regel der Eltern. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt mit dem 7. Geburtstag (§ 106 BGB).

In jedem Falle ist aber außerdem zu prüfen, ob die Vereinssatzung weitere Einschränkungen an das Alter eines Vorstandsmitgliedes vorsieht.

das sollte deine frage beantworten

Kinder und Jugendliche im Alter von 7-18 Jahren gelten persönlich als beschränkt mitbestimmungs- und geschäftsfähig.

Ohne Einverständnis des gesetzlichen Vertreters genießt kein minderjähriges Vereinsmitglied vereinspolitische Mitbestimmungsrechte!

Als alleinverantwortlich basis- und vereinstragend entscheidungsberechtigt gelten nur volljährige Mitglieder (ab 18 Jahre).

gefunden unter. http://www.experto.de/b2c/verein/vereinsrecht-altersbedingte-mitbestimmung-im-verein.html