Was ist eine Freihaltegebühr?

5 Antworten

Heißt vielfach auch "Leermiete" und laut juristischer Auskunft, die befreundete Stallbetreiber bekommen haben, ist eine solche zwingend mit anzugeben. Also was die Box quasi kostet ohne dass jemand da ist, der Strom für Licht braucht, der Wasser braucht, der Heu, Hafer, Einstreu braucht ... die Arbeit kann man normalerweise nicht raus rechnen, denn wenn der Stall insgesamt zwei Angestellte Arbeiter braucht, kann man denen ja nicht ihre Arbeitsstunden und damit auch den Lohn kürzen, nur weil grade Urlaubszeit ist und die Wanderreiter alle unterwegs, die Turnierreiter alle auswärts starten, ... Entsprechend ist die Leermiete halt um das reduziert, was wirklich nicht verbraucht wird.

Wie nun der Begriff dafür ist, ist dabei irrelevant. Wenn man es "Freihaltegebühr" nennt, impliziert das auch gleich, dass beispielsweise, wenn ein Pferd verstirbt und man sicher ist, dass man danach wieder eines möchte, der Stallplatz behalten werden kann, vom Betreiber freigehalten wird, nicht an jemand anderen vermietet wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durchgenend Pferdeerfahrung seit 1981

Wenn du mit deinem Pferd z.b. ein, zwei oder mehr Wochen in Urlaub fährst, fällt diese Gebühr an: das ist im Prinzip der normale monatliche Preis abzüglich Futteranteil.

Auch wenn du erst in 1-2 Monaten einziehen möchtest wg der Kündigungsfrist im alten stall, hält dir der Verpächter die Box so lange frei (er könnte sie ja vielleicht ab sofort wem anderen geben.... Hat also Verdienstausfall, weil du erst später kommst)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Reiten-Haltung-Zucht-Ausbildung n.LTJ u.ä.

Wenn du dich bei einem Reitstall eine Box reservieren lässt, weil du gerade auf Pferdekaufsuche bist. Dann hält der Reitstall diese Box für dich frei.

Wenn das Pferd für längere Zeit nicht da ist z.B. Klinikaufenthalt oder Reise o.o.o. dann hält diese Gebür die davon ab dich zu kündigen.

Ein anderer Mieter würde direkt Miete zahlen.

Soweit Google das ausspuckt, geht es dabei wohl um Zeiten, in denen Pferde auch nachts draußen stehen und somit die Box nicht genutzt wird. Für diese Zeiten fällt dann nicht die volle Boxenmiete an, aber eben eine Freihaltegebühr. Die Box wird also gegen Gebühr freigehalten bis zu dem Moment, wo das Pferd dort wieder aufgestallt wird.


Wenn dein Pferd in der Klink steht oder aus welchen Gründen auch immer nicht in dem Stall steht, dann zahlst du nicht die gesamte Miete sondern nur einen gewissen Betrag