Was ist ein doppelseitiges Ehehindernis?

4 Antworten

Das Eheverbot der Doppelehe oder Lebenspartnerschaft

Hierbei handelt es sich um ein doppelseitig wirkendes Eheverbot. Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einem Heiratswilligen und einer dritten Person noch eine Ehe besteht. Das Verbot der Doppelehe wurde zum 1. Januar 2005 auch auf eine bestehende Lebenspartnerschaft ausgedehnt. Der Standesbeamte hat die Auflösung einer Vorehe sorgfältig zu prüfen, da er sich sonst der Beihilfe zur Bigamie im Sinne des Strafgesetzbuches schuldig macht.

Einseitige Ehehindernisse stehen der Eheschließung nur entgegen, wenn sie in der Person des betreffenden Verlobten vorliegen. Im deutschen Recht begründen das Fehlen der Ehemündigkeit und die Geschäftsunfähigkeit einseitige Ehehindernisse.

"Die Unterscheidung zwischen einseitigen und zweiseitigen Ehehindernissen betrifft einen Ausschnitt aus dem allgemeinen Problemzusammenhang des (häufig ungeschriebenen) Sachrechts für Auslandssachverhalte."(Internationales Privatrecht, von Bar Bd.II 1991 S.100).

"Doch es gibt dort auch Ehehindernisse, die nicht im Verhältnis zwischen beiden, sondern nur für einen Verlobten gelten: §§ 5, 8, 11,12,13,14."( PStG, 1939  Stölzel S.353). Demnach war 1939 "doppelseitig": Blutsverschiedenheit, Verwandtschaft, Schwägerschaft, Ehebruch, Annahme an Kindes Statt. - Das Eheverbot der Doppelehe war bis 1968 "einseitig", heute ist dieses aus politischen Gründen "doppelseitig", wie früher die Blutsverschiedenheit !!!

Doppelseitig: Beide --- Einseitig: Einer

Ein doppelseitiges Ehehindernis wäre zum Beispiel gegeben, wenn beide noch verheieratet oder verwandt sind (Ausnahme wäre ein Adoptivkind)

Ein doppelseitiges Ehehindernis ist, wie der Name schon sagt, wenn beide verheiratet sind, aber nicht miteinander :-)

Sumselbiene 
Fragesteller
 07.01.2011, 09:32

wenn das mal so einfach wär...

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