Was ist ein Einseitiges Rechtsgeschäft?

4 Antworten

Das sind Rechtsgeschäfte, die nur einer Willenserklärung bedürfen. Eine Kündigung z.B. Die wird ausgesprochen (dafür sind aber meist Formen einzuhalten) und sind wirksam, ohne dass der Vertragspartner einverstanden sein muß.

Ein Vertrag dagegen ist nur wirksam, wenn alle Vertragspartner einverstanden sind, wenn also eine beid- oder mehrseitige Willenserklärung vorliegt.

Was gibt es denn daran nicht zu verstehen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeschäft#Einseitiges_Rechtsgeschäft

Z.B. ein Testament. Du erklärst deinen Willen dass nach deinem Tod deine Frau nur den Pflichtanteil bekommen soll und deine Kinder den Rest. Dazu ist es nicht nötig, dass deine Frau und deine Kinder einwilligen.

Oder du gibst ein sogenanntes bindendes Versprechen ab. Z.B. Wer mir meinen entflogenen Papagei (Gelbstirnamazone, hört auf den Namen Jockel) zurück bringt, erhält von mir 500€ bar auf die Hand. Das ist eine rechtsgültige Erklärung. Es bedarf dazu nicht die Einwilligung des späteren Finders.

Eine Schenkung ist z.B. grundsätzlich ein einseitiges Rechtsgeschäft, denn nur der Schenker hat sich zu etwas verpflichtet, der Beschenkte nicht.

Das ist jedenfalls der Grundsatz.

Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, da verpflichten sich sowohl Verkäufer als auch Käufer zu einem Rechtsgeschäft.

Ronox  17.11.2019, 14:06

Ein Schenkungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Das sagt schon das Wort "Vertrag". Davon abzugrenzen ist, wer durch den Vertrag eine Verpflichtung hat.

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Petz1900  17.11.2019, 14:07
@Ronox

Ich habe nicht von einem Schenkungsvertrag geredet.

Ich habe von einer Schenkung geredet.

Und da kommt das Wort Vertrag nicht vor.

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Ronox  17.11.2019, 14:22
@Petz1900

Zu jeder Schenkung gehört auch ein Vertrag, ansonsten erfolgt sie rechtsgrundlos.

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Petz1900  17.11.2019, 18:05
@Ronox

Nein, das stimmt nunmal überhaupt nicht.

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Ronox  17.11.2019, 18:24
@Petz1900

Jura, 1 Semester. Aber gut, ich seh schon, dass du dich nicht belehren lässt. War nur gut gemeint.

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Ronox  18.11.2019, 13:34
@Petz1900

Hast du deinen Link auch gelesen? Der bestätigt nämlich meine Aussage.

Es handelt sich dabei um ein unentgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem die Vertragsparteien darüber einig sind, dass eine  Partei der anderen etwas aus ihrem  Vermögenunentgeltlich zuwendet. Es handelt sich somit um einen einseitig verpflichtenden  Vertrag(sog.  Schenkungsvertrag), da nur der Schenker eine Leistung erbringen muss.

Die „Vertragsparteien“ müssen sich also „einig“ sein. Es handelt sich um einen zweiseitigen Vertrag. Davon abzugrenzen ist die Frage, wer aus dem Vertrag verpflichtet ist (hier: Schenker einseitig).

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Wenn dir deine Eltern per Testament ein Haus vermachen, handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft.