Was ist ein Antragsdelikt?

1 Antwort

Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird.

Es gibt das Absolute und das relative Antragsdelikt.

Absolute Antragsdelikte können gar nicht ohne Antrag Verfolgt werden. Beim Relativen Antragsdelikt handelt es sich um eine Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt,die auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt.

Antragsdelikte sind zb:

Hausfriedensbruch, Beleidigung, Üble Nachrede etc.