Was ist der Unterschied zwischen Herrenhof, Salland und Hufland?

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Ein Herrenhof war Sitz des Grundherrn oder eines ihn vertretenden Verwalters und Zentrum eines Hofverbandes.

Das Salland war das vom Grundherrn/Verwalter in Eigenwirtschaft mit Hilfe am Hof ansässiger Unfreier und abhängiger Bauern bearbeitete Land. Die Erträge gingen an der Grundherrn.

Das Hufland war das an abhängige Bauern verliehene Land, die dem Grundherrn als Pacht Abgaben und Dienstleistungen (Fron) schuldeten. „Hufe“ bzw. „Hube“ (lateinisch: manus oder coloni(c)a, althochdeutsch: houba [latinisiert: huba], mittelhochdeutsch: hoube, mittelniederdeutsch: hove) ist die Bezeichnung für das abhängigen Bauern zugewiesene Land. Im Mittelalter war dies eine bäuerliche Wirtschaftseinheit aus Haus, Hof, Acker- und Wiesenland und Allmendnutzungsrechten. Hufe wurde auch Bezeichnung einer Maßeinheit, mit regional von unterschiedlicher Größe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fronhof: „Als Fronhof wird der herrschaftliche Gutshof bezeichnet, der im Zentrum einer Villikation (Einheit innerhalb einer mittelalterlichen Form der Grundherrschaft) steht. Das Wort leitet sich vom althochdeutschen frôn = Herr her. In lateinischen Quellen wird der Fronhof meist als villa oder curtis dominica bezeichnet. Der Fronhof war im Rahmen eines Hofverbandes (Villikation) das wirtschaftliche und herrschaftliche Zentrum; er wurde vom Herrn selbst oder einem Hofverwalter (Meier) bewirtschaftet. Die Bauern der dem Fronhof unterstellten Hufen entrichteten diesem einerseits den Grundzins und sonstige Abgaben und leisteten andererseits auf dem Fronhof die Frondienste.

Ein Fronhof war mit mehr oder weniger ausgedehnten Ländereien ausgestattet, die vom Grundherrn oder dessen Verwalter in Eigenwirtschaft betrieben wurden und deren Gesamtheit als Salland (terra salica) bezeichnet wird. Dazu wurde sowohl auf die Arbeitskraft des hofeigenen Gesindes, als auch auf die Frondienste der Hufenbauern zurückgegriffen. Letztere konnten sich bis auf mehrere Tage in der Woche erstrecken, die Leistungspflicht der Hufenbauern - die ja daneben ihre eigenen Höfe zu bewirtschaften hatten - dem Fronhof gegenüber war also beträchtlich.

Der Fronhof selbst umfasste die Wohngebäude des Grundherrn oder des Meiers sowie des Gesindes und der Tagelöhner. Dazu gehörten die Wirtschaftsgebäude (wie Vorratshäuser und Scheunen). Das zum Fronhof gehörende Salland setzte sich oft aus Streubesitz zusammen, je nachdem, wie Flächen durch Schuldknechtschaft oder andere Umstände zum Fronhof hinzukamen. Fronhöfe hatten also meist keine zusammenhängende Fläche.“

Ginko5 
Fragesteller
 01.03.2010, 16:17

Wow danke! Wirklich sehr ausführlich. Hat mir wirklich sehr geholfen! :)

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