Was ist der Unterschied zwischen Anfechtungs- oder Verpflichtungswiderspruch...

4 Antworten

also weischd, da brauchste nur etwas googlen und da kommen sehr viele Antworten. Und da Du den Fall kennst, wirst Du da das Richtige schon finden.

Anfechtungswiderspruch bedeutet, dass ein bereits erlassener, belastender Verwaltungsakt (VA) mit dem Ziel der Aufhebung angefochten wird. Widerspruchsbefugnis ist hierbei die Rechtsverletzung von Seiten der Behörde gegenüber dem Bürger. Bsp.: Maulkorbpflicht für Ihren Hund - Sie sind nicht einverstanden und legen Anfechtungswiderspruch ein, um die Verfügung aufzuheben.Verpflichtungswiderspruch hingegen heißt, dass ein beantragter, jedoch bisher abgelehnter VA mit dem Ziel angefochten wird, dass ein begünstigender VA erlassen wird. Widerspruchsbefugnis ist auch hier die Rechtsverletzung aufgrund des möglichen Anspruchs auf den begehrten VA. Bsp: Ein abgelehnter Bauantrag wird durch Verpflichtungswiderspruch angefochten, um einerseits den belastenden VA aufzuheben und zum anderen einen begünstigenden VA (Baugenehmigung) zu erhalten.

Mit einem Anfechtungswiderspruch will ich eine Entscheidung der Behörde anfechten. Mit dem Verpflichtungswiderspruch will ich die Behörde verpflichten, tätig zu werden (so ähnlich wie mit der Untätigkeitsklage).

http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungsklage

Schnulli00  07.08.2009, 11:03

http://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtungsklage

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