Was ist der Unterschied zwischen AM und A1(beim Führerschein)?

2 Antworten

Ich drösel das ganze Zweiradgedöns ( u. a. auch mehr) mal auf:^^

  • Ab 15: Mofa-Prüfbescheinigung: Mofa/Roller max. 25 km/h, 50 ccm. Gilt rechtlich noch nicht als Fahrerlaubnis („Führerschein“).
  • Ab 16: Klasse AM, Kleinkrafträder, je max. 45 km/h, 50 ccm; sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, max. 45 km/h, max. 350 kg Leermasse und max.50 ccm bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) oder bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW dann ohne Hubraumbeschränkung [ccm]). Anmerkung: In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt seit 01.05.2013 ab 15.
  • Ab 16: Klasse A1, Leichtkrafträder, je max. 125 ccm, 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg; sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW. Probezeitbeginn. (Beschränkung auf 80 km/h für unter 18-jährige ist entfallen).
  • Ab 18: Klasse A2: Krafträder bis max. 35 kW, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur noch eine praktische Prüfung erforderlich.
  • Ab 20 Klasse A (nur bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 und ablegen einer praktischen Prüfung) oder ab 24 Direkteinstieg.

Nun sollte dir der Unterschied eigentlich klar sein. ;)

Mit dem A1 Führerschein darf man Motorräder bis zu 15PS und 125ccm fahren und mit dem AM darfst man Mofas bis 50ccm und mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren :)

Eichbaum1963  15.05.2014, 23:57

Mit AM darf man Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. :)

Mofas (bis 25 km/h) sind eine ganz andere Baustelle und die Mofa-Prüfbescheinigung ist sowieso keine Fahrerlaubnisklasse! ;)

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