was ist der unterschied von einer parlamentarischen demokratie und einer rätedemokratie?

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Worin der Unterschied genau besteht, hängt von dem Modell von parlamentarischer Demokratie und Rätedemokratie ab, das dem Vergleich zugrundgelegt wird.

Unterschiede

1) Gewaltenteilung: In einer parlamentarischen Demokratie ist eine Gewaltenteilung gängig, zwischen Legislative (gesetzgebende Gewalt/Macht), Exekutive (ausführende Gewalt/Macht) und Judikative (rechtsprechende Gewalt/Macht). In einer Rätedemokratie gibt es kaum oder gar keine Gewaltenteilung, da die Räte sowohl legislative als auch exekutive und judikative Funktionen ausüben.

2) Vorgaben für das Abstimmungsverhalten: Abgeordnete einer parlamentarischen Demokratie sollen an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sein. Die Räte einer Rätedemokratie haben ein imperatives Mandat (»befohlener Auftrag«): Sie sind an Weisungen ihrer Wähler(innen) gebunden, haben eine Pflicht, ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen und können von ihnen jederzeit durch Abwahl abgesetzt werden.

3) Ausmaß direkter Demokratie: In einer parlamentarischen Demokratie gibt es vor allem indirekte Demokratie: Für eine bestimmte Zeit gewählte Volksvertreter stimmen ab (repräsentative Demokratie; ein Vertreter des Volkes wird als Repräsentant des Volkes bezeichnet). Daneben können Elemente direkter Demokratie vorkommen, z. B. Volksbegehren und Volksentscheid und Direktwahl von Bürgermeistern. In Rätedemokratie, die tatsächlich demokratisch ist, gibt es viel direkte Demokratie, indem Versammlungen der Basis stattfinden.

4) (möglicherweise) Wahlrecht: In einer parlamentarischen Demokratie ist im Idealfall das Wahlrecht allgemein, frei, gleich, direkt und geheim. Ein Abgeordneter gilt als Vertreter des ganzen Volkes. Es hat allerdings geschichtlich auch Einschränkungen beim Wahlrecht gegeben (z. B. nicht ganz allgemein, da Sklaven und Frauen ausgeschlossen oder ein Mindestmaß an Besitz oder Einkommen verlangt; indirekt über Wahlmänner). Bei einer Rätedemokratie können z. B. alle Bürger(innen) einer Wohngegend wahlberechtigt sein, denkbar ist aber auch eine soziale Einschränkung (z. B. nur Räte der Arbeiter, Soldaten und Bauern), wobei die Räte dann eine bestimmte soziale Gruppe vertreten.

Eine Rätedemokratie ist nicht nur eine betende, auch nicht nur eine gesetzgebnde, sondern auch eine handelnde Demokratie, die daher Legislative und Exekutive in einem ist.

Sie hat also weitaus mehr Macht, als die parlamentarische Demokratie, auf der anderen Seite, hatte sie vielmehr Rechenschaftspflicht gegenüber den Wählern, denn Abwählbarkeit und Rechendchaftspflicht erheischten dies.