Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Asylbewerbern und illegalen Einwanderern?

3 Antworten

Ich schließe mich dem User "trans64" an.

Asylantragsteller sind gesetzlich geschützt und haben auch mehr Rechte!

Illegale Einwanderer sind Menschen die entgegen der gesetzlichen Bestimmungen nach Deutschland eingereist sind. Also erstmal jeder, der deutsches Staatsgebiet ohne Genehmigung betritt. Wird zeitnah ein Asylantrag gestellt, ist der Aufenthalt nicht mehr illegal. Ob das so bleibt oder der Aufenthalt wieder illegal wird kommt auf das Ergebnis des Asylverfahrens an.

Es wird zwar gern mal argumentiert, dass es keine illegalen Einwanderer gäbe, sondern nur illegale Einwanderung - aber das ist genauso Haarspalterei wie zu behaupten es gäbe keine Vergewaltiger, sondern nur Vergewaltigungen.

Asylbewerber:innen haben einen Antrag auf Asyl gestellt. Das heisst sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerber:innengesetz.

Undokumentierte Menschen! (Es gibt keine illegale Einwanderer) hingegen haben keinerlei Rechte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Meine Pronomen sind: she/her

Marionetto  19.06.2023, 13:45

Er meinte sicherlich Die, die mit illegaler Methode "eingereist" sind/waren.

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Marionetto  19.06.2023, 14:05
@Oponn

Welche es da gibt mußt Du mal beim BGS erfragen. Oder bei einem anderen Fachmann! Oder gibt es generell nur noch "ordnungsgemäße Einreisen"? 🤔🤷‍♂️😐

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Oponn  19.06.2023, 14:08
@Marionetto

Die illegale Einreise macht sie nicht zu illegalen Einwanderern.

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Marionetto  19.06.2023, 14:15
@Oponn

Deshalb hatte ich auch nur von der Methode des Einreisens geschrieben...und damit der Betitelung des Users "trans64" in seiner Antwort zugestimmt. Frag' halt den FS selber!

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Marionetto  19.06.2023, 14:20
@Oponn

Natürlich. Der gestellte oder nicht gestellte Asylantrag macht den Unterschied!

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Marionetto  19.06.2023, 14:37
@Oponn

Will man die Asylrechte haben, sollte man den Antrag stellen.

Und...für weitere "Erbsenzählungen" fehlt mir die Zeit nun. Frage den FS, wie gesagt.

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5432112345  19.06.2023, 15:52
@Oponn

Doch, nennt sich "Illegal aufhältige Migranten" im Behördendeutsch.

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5432112345  19.06.2023, 16:22
@Oponn

Schauen wir doch mal...

Bundesministerium des Innern: Illegal aufhältige Migranten

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Illegal aufhältige Drittstaatsangehörige

Hier auch eine nette Erklärung dazu (Quelle):
Personen, die sich ohne asyl- oder ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus, ohne Duldung und ohne behördliche Erfassung in Deutschland aufhalten, tun dies gesetzeswidrig, also illegal. Da der allgemein übliche Begriff "Illegale" teilweise als menschlich diskriminierend angesehen wird, verwendet man statt dessen auch Bezeichnungen wie "Migranten ohne Aufenthaltsstatus", "illegal aufhältige Drittstaatsangehörige", "irreguläre Bevölkerung" oder "Papierlose".

Selbst Wikipedia schafft es nicht den Begriff völlig zu umgehen:
"Soziale Lage illegal Eingewanderter"
"sind nicht alle
illegalen Migranten im selben Maße betroffen"

Mit dem Kommentar

Quatsch.

hast du deine maximale Ahnungslosigkeit offenbart.

Danke und Tschüss.

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Oponn  19.06.2023, 16:24
@5432112345

Wo genau steht da jetzt etwas von der Form der Einreise du Genie?

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5432112345  20.06.2023, 09:18
@Oponn

Die Ironie, dass du "du Genie" verwendest. XD

Die Aussage

Die illegale Einreise macht sie nicht zu illegalen Einwanderern.

ist trotzdem falsch, wie ich bereits ausführlich belegt habe.

Es bleibt also dabei:

Mit dem Kommentar

Quatsch.

hast du deine maximale Ahnungslosigkeit offenbart.

Danke und Tschüss.

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Oponn  20.06.2023, 09:46
@5432112345
ist trotzdem falsch, wie ich bereits ausführlich belegt habe.

Nö, ist sie nicht und hast du nicht. Aber du darfst gerne belegen, inwiefern ein Asylsuchender nach illegaler Einreise illegal ist. Die Form der Einreise spielt in keinem deiner Texte eine Rolle.

hast du deine maximale Ahnungslosigkeit offenbart.

Du bist ja süß.

Danke und Tschüss.

Als ob du dich jemals tatsächlich verabschiedet hättest.

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5432112345  20.06.2023, 09:50
@Oponn
Die illegale Einreise macht sie nicht zu illegalen Einwanderern.

Doch, genau das tut sie:

Doch, nennt sich "Illegal aufhältige Migranten" im Behördendeutsch.

Mit dem Kommentar

Quatsch.

hast du deine maximale Ahnungslosigkeit offenbart.

Danke und Tschüss.

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Oponn  20.06.2023, 09:54
@5432112345
Doch, genau das tut sie:

Nein, das tut sie nicht. Egal wie oft du es behauptest. Ein praktisches Beispiel habe ich dir ja bereits geliefert.

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5432112345  20.06.2023, 12:42
@Oponn

Ah, ich habe deinen Satz für sich genommen. Dass du dich auf Asylbewerber bezogen hattest war mir entgangen. Ich dachte du wolltest behaupten, dass per se keine illegalen Einwanderer existieren - den diese Falschbehauptung wird in solchen Diskussionen gern mal aufgestellt.

Asylbewerber haben natürlich, während das Verfahren läuft, eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung und die Bezeichnung "illegale Einwanderer" wäre politisch nicht korrekt.

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Oponn  20.06.2023, 12:47
@5432112345
Dass du dich auf Asylbewerber bezogen hattest war mir entgangen. Ich dachte du wolltest behaupten, dass per se keine illegalen Einwanderer existieren - den diese Falschbehauptung wird in solchen Diskussionen gern mal aufgestellt.

Mein Kommentar zielte einzig und allein darauf ab, dass die Legalität der Einreise keinerlei Einfluss auf den Status hat. Man kann legal einreisen und trotzdem illegal hier sein wie auch umgekehrt.

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