Was haltet ihr von dieser Idee?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

so einiges. kenne die genaue rechtslage in der schweiz nicht, drum antworte ich mal für deutschland für andere die die Frage evt. interessiert, schweiz wird aber ähnlich sein.

Hier brauchst du einen Gewerbeschein, den bekommst du nur durch genehmigung vom Familiengericht. Deine Dienste kannst du anbinden, du darfst aber nicht per Mail anschreiben sondern nur per Post oder persönlich hingehen. Wenn du den Auftrag bekommst kannst du ihn outsourcen, ausländer kennen aber die lokalen Gesetze nicht... .für Verstöße haftest du in voller höher (und das wird pro einzelfall schnell 4stellig). Und wenn es dem Kunden nicht gefällt musst du ggf. nachbessern... bzw. auch Zahlungsausfälle bleiben an die kleben. Da müssen wasserdichte Verträge geschlossen werden (und beide Seiten müssen diese Akzeptieren)