Was für Pflichten & Kosten fallen an?

3 Antworten

Hallo,

Finanziell wäre neben der Grundsteuer, auf die du schon selbst gekommen bist, noch die Berufsgenossenschaft zu nennen, oder wie sich das heute nennt:

https://www.svlfg.de/berufsgenossenschaft-versicherung-beitraege

Als Eigentümer von forstwirtschaftlich bewirtschaftbaren Grundstücken bist du Zwangsmitglied und musst Beiträge entrichten. Diese Beiträge enthalten einen relativ happigen Sockelbetrag, der immer, unabhängigig von der Flächengröße zu entrichten ist, plus relativ moderater Flächenbeiträge. Kleinere Waldbesitzer werden also überproportional zur Kasse gebeten. Mit drei ha wärst du größenordnungsmäßig mit knapp 100€/Jahr dabei. Im Gegenzug bist du zB unfallversichert, wenn dir bei der Bewirtschaftung deines Grundstückes etwas passiert. Die Berufsgenossenschaft achtet allerdings streng darauf, dass alle gültigen Standarts (zB Unfallverhütungsvorschriften) eingehalten wurden.

Weiterhin hast du verschiedene Schutzverpflichtungen gegenüber deinen Nachbarn und der Allgemeinheit. Wie Dirndlschneider bereits anmerkte, bist du zB zur Bekämpfung von eventuellem Borkenkäferbefall verpflichtet, damit dieser nicht auf Nachbargrundstücke überspringt.Je nach Lage der jeweiligen Grundstücke kann zB die sog. Verkehrssicherungspflicht sehr bedeutsam sein: es ist Sache des jeweiligen Grundstückseigentümers, dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine außergewöhnliche Gefahr ausgeht. Was das genau heißt, das bemisst sich aus den jeweiligen Gegebenheiten: einfach so im Wald, oder auch auf einem reinen Wirtschaftsweg muss der gemeine Waldbesucher mit waldtypischen Gefahren rechnen und ist selbst schuld, wenn ihm daraus ein Schaden entsteht. Solche waldtypischen Gefahren wären zB Bäume, die abgestorben sind und deswegen irgendwann umfallen, herabfallende abgestorbene Äste etc. Für sog. walduntypische Gefahren haftet der Waldbesitzer allerdings auch hier. Das wären zB Bäume, die beim Fällversuch nicht umgefallen, sondern in den Ästen des Nachbarbaums hängen geblieben, dann allerrdings, während des Versuchs, ein geeignetes Mittel zum Zufallbringen (zB Schlepper mit Seilwinde) herbeizubringen, doch noch durchgerutscht und auf den Kopf eines Waldbesuchers gefallen sind. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn irgend jemand, selten der Waldbesitzer selbst, auf die Idee gekommen ist, durch den, oder neben dem Wald einen ausgewiesenen Wanderweg, eine öffentliche Straße, Autobahn, Bahnlinie etc. zu führen. Dann haftet der Waldbesitzer auch für waldtypische Gefahren. Und dann muss er nachweisen können, dass regelmäßig kontrolliert wurde, ob entsprechende Gefahrenquellen wie abgestorbene Bäume, Bäume mit abgestorbenen Ästen etc vorhanden waren, und wie diese ggf entfernt wurden. Das kann, je nachdem, keinen, oder auch erheblichen finanziellen Aufwand verursachen.

Also die Steuer für ein Hektar soll ja 60€ kosten & bei mehr Hektar an Wald (glaube es waren 5 oder 6) würde sich dass dann pro Hektar auf 20€/Jahr minimieren.

Das ist falsch. Bei der Grundsteuer gibt es keinen "Mengenrabatt" und bei Wald erscheinen mir die 60 €/Jahr auch recht hoch. Ich zahle für 7 ha 8 €.

Bislang unerwähnt: Beiträge zum Boden- und Wasserverband. Einen Bescheid hierzu habe ich noch nicht. Die Verbände sind aber häufig auch recht bummelig und lassen sich Zeit.