Was darf/wird meine Psychologin meinen Eltern erzählen?

4 Antworten

Bei Ausschluss von Selbst- oder Fremdgefahr wird nichts an Deine Eltern weitergegeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Psychologie

Soweit ich weiß dürfen die etwas sagen wenn sie den Verdacht haben dass du stark gefährdet bist z.B. Suizid Verdacht.

Nur wenn dein Leben in Gefahr ist und dann nur ihre Einschätzung dazu, nicht WAS du gesagt hast. Und ansonsten: Nein, du kannst dich auf ihre Vertrautheit verlassen - das ist der Sinn der Sache-

die schweigepflicht fällt erst dann weg, wenn deine psychologin dich für stark suizidgefährdet hält