Was darf man mit CPL(A)/IR fliegen?

2 Antworten

Schauen wir doch einfach mal in die EU-Ausbildungsvorschrift, die 

„VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011 DER KOMMISSION vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates …“

und dort in den  

ABSCHNITT D, LIZENZ FÜR BERUFSPILOTEN — CPL im KAPITEL 1 "Allgemeine Anforderungen". Dort heißt es 

FCL.305 CPL — Rechte und Bedingungen

a) Rechte. Inhaber einer CPL sind berechtigt, innerhalb der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie

(1) alle Rechte des Inhabers einer LAPL und einer PPL auszuüben; 

(2) als PIC oder Kopilot eines Luftfahrzeugs in anderen Einsätzen als dem gewerblichen Luftverkehr tätig zu sein; 

(3) als PIC im gewerblichen Luftverkehr mit Luftfahrzeugen mit einem Piloten tätig zu sein, vorbehaltlich der in FCL.060 und in diesem Abschnitt genannten Einschränkungen; 

(4) als Kopilot im gewerblichen Luftverkehr mit Luftfahrzeugen tätig zu sein, vorbehaltlich der in FCL.060 genannten Einschränkungen. 

FCL.060 Fortlaufende Flugerfahrung

nennt dann die Bedingungen für den Lizenzerhalt.

Moin!

Wenn Du beruflich Verkehrsflugzeuge fliegen möchtest brauchst Du die CPL/IR. Warum beruflich? Man kann zwar auch mit der PPL(A) solche Maschinen fliegen - mit entsprechendem T/R - darf dann allerdings keine Passagiere mitnehmen.

Mit der CPL kannst Du aber auch Businessjets als PIC fliegen, die für den Betrieb mit nur einem Piloten zugelassen sind.

Die ATPL bekommst Du bei Nachweisung von mindestens 1500 FH auf Verkehrsflugzeugen und bestandener Prüfung.

genetics 
Fragesteller
 17.11.2016, 21:40

Ich möchte mit der 747 Fracht fliegen, wel ich ich die 747 mag und "Fracht motzt nicht, Fracht kotzt nicht"

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